Das Amt der Wehrbeauftragten ist kein Organ des Verteidigungsministeriums. Im Grundgesetz wird die Wehrbeauftragte als Hilfsorgan des Parlaments bezeichnet (Art. 45 b des Grundgesetzes). Ihre institutionelle Anbindung an den Deutschen Bundestag spiegelt die Kontrolle des Parlaments über die Armee wider. Denn die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee.
Die Wehrbeauftragte ist Anwältin der Soldatinnen und Soldaten. Jeder aus der Truppe, ob freiwillig Wehrdienstleistender oder hoher Offizier, kann sich direkt, ohne Einhaltung des Dienstweges, mit Beschwerden, Vorschlägen und anderen Anliegen an sie wenden. Wegen Anrufung der Wehrbeauftragten darf eine Soldatin oder ein Soldat nicht dienstlich benachteiligt werden. Das macht die Wehrbeauftragte zum Garanten des Prinzips der Inneren Führung.
Die Amtsinhaberin hat weitreichende Befugnisse, sie kann auch auf eigene Initiative handeln. So darf sie jederzeit unangemeldet Kasernen besuchen und alle Akten des Verteidigungsministeriums einsehen. Weder der Bundestag noch der Verteidigungsausschuss dürfen ihr in dieser Hinsicht Vorgaben machen. Das ist weltweit einzigartig.
Einmal im Jahr legt die Wehrbeauftragte dem Parlament einen Bericht über ihre Arbeit vor. Darin sind die Anliegen der Soldatinnen und Soldaten zusammengefasst, Missstände in der Truppe werden offengelegt. So ergibt sich ein umfassendes Bild vom inneren Zustand der Bundeswehr. Der Jahresbericht wird nach seiner Veröffentlichung im Bundestag debattiert. Außerdem nimmt das Verteidigungsministerium schriftlich Stellung dazu. Auf der Internetseite des Bundestages lässt sich der Jahresbericht der Wehrbeauftragten einsehen.
Die Wehrbeauftragte wird auf fünf Jahre von den Mitgliedern des Bundestages gewählt und vom Bundestagspräsidenten ernannt. Vorschlagsberechtigt sind der Verteidigungsausschuss sowie die Fraktionen des Bundestages. Die Wehrbeauftragte ist kein Beamter, sie darf zur gleichen Zeit kein anderes besoldetes Amt bekleiden und keinen anderen Beruf ausüben. Ihr Bundestagsmandat muss sie aufgeben. Seit 25. Mai 2020 bekleidet Dr. Eva Högl das Amt.
Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages
dpa/Micheal Kappeler
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