2014 hat sich Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen basierend auf dem Koalitionsvertrag für die Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen ausgesprochen. Nach sorgfältigem Planungsprozess hat der Generalinspekteur der Bundeswehr Volker Wieker im Januar 2016 seine Auswahl getroffen und seine militärische Empfehlung für die Anschaffung eines bewaffnungsfähigen, unbemannten Luftfahrzeugs gegeben: der Heron TP. Das Parlament wurde darüber informiert.
Basierend auf dem Koalitionsvertrag hatte sich die Ministerin bereits am 2. Juli 2014 vor dem Bundestag ausdrücklich für die Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen für die Truppe ausgesprochen. In einer eigens anberaumten Aktuellen Stunde zum Thema begründete von der Leyen das mit dem bestmöglichen Schutz für die deutschen Soldaten in Auslandseinsätzen.
Auch von Seiten des Koalitionspartners SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands gab es zustimmende Signale. So sagte der verteidigungspolitische Sprecher Rainer Arnold am 2. Juli 2014 im Bundestag:
Im Jahre 2015 wurden dann im Rahmen des Beschaffungsprozesses auf Basis der „definierten Fähigkeitslücke und funktionalen Fähigkeitsforderung“ Vorschläge erarbeitet und im Dezember 2015 ein Entscheidungsvorschlag erstellt.
Basierend darauf traf der Generalinspekteur am 12. Januar 2016 seine Auswahlentscheidung und damit seine militärische Empfehlung zur Bedarfsdeckung für ein bewaffnungsfähiges unbemanntes Luftfahrzeug. Diese Empfehlung führte letztlich zu der 25 Millionen-Vorlage, die am 7. Juni 2017 dem Parlament vorgelegt wurde. Vor diesem Hintergrund weist das BMVgBundesministerium der Verteidigung darauf hin: Von einer „Beschaffung durch die Hintertür“ könne keine Rede sein.
So wurde am 13. Januar 2016 die damalige Auswahlentscheidung des Generalinspekteurs dem Verteidigungsausschuss ausführlich vorgestellt. In der Folge gab es eine Reihe transparenter Darstellungen des Projektstandes gegenüber dem Parlament, nachlesbar unter anderem in den Bundesdrucksachen 18/7725, 18/9431, 18/9857 und 18/12502. Aus diesen geht klar hervor, dass stets die Beschaffung einer „bewaffnungsfähigen Drohne“ samt Übungsmöglichkeit für die Soldaten beabsichtigt war.
Hätte es, so gibt man im Verteidigungsministerium zu bedenken, wirklich an einer breiten öffentlichen Debatte zur Bewaffnungsfähigkeit von Drohnen gefehlt, hätte die SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands auch im Juni 2016 niemals der 25-Millionen-Vorlage zur Entwicklung der ebenfalls bewaffnungsfähigen Eurodrohne zustimmen dürfen.
Das BMVgBundesministerium der Verteidigung betont abschließend: Der Koalitionspartner SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands wollte sich offenbar auf eine vom BMVgBundesministerium der Verteidigung angebotenen, den SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands-Forderungen weit entgegenkommenden Kompromisslinie, nicht verständigen. Folgende Kompromissangebote wurden gemacht: Um den Forderungen des Koalitionspartners weitestgehend entgegen zu kommen, könne gegebenenfalls auf die Ausbildung des Personals im Umgang mit der Bewaffnung, im Simulator wie auch live, unter Inkaufnahme eines überschaubaren Verzugs von einigen Wochen im Falle eines mandatierten Einsatzszenarios verzichtet werden.
Auch auf die Nutzung von Munition für die taktische Waffenausbildung könne aus Sicht des BMVgBundesministerium der Verteidigung zunächst verzichtet werden. Neben der Notwendigkeit eines Bundestagsmandates zum Einsatz des bewaffneten Heron TP und damit zur Beschaffung von Munition für den Einsatz, könnte auch der Beginn der taktischen Waffenausbildung einem gesonderten Beschlusses des Deutschen Bundestages unterliegen.
Eine taktische Ausbildung an der Waffe sowie die Nutzung von Waffen für die taktische Waffenausbildung würden also jeweils der vorherigen Billigung durch den Deutschen Bundestag bedürfen. Ohne Mandat des Deutschen Bundestages würde der Heron TP nicht in den Einsatz entsandt werden können.
Das BMVgBundesministerium der Verteidigung weist zudem darauf hin, dass durch einen Abbruch des Projekts mit Belastungen der Beziehungen zu Israel zu rechnen wäre. Weiter sei zu befürchten, dass wichtiger Know-How-Transfer für die Eurodrohne ausbleibe. In der Gesamtschau sei der Schaden durch die politische Kehrtwende des Koalitionspartners beträchtlich.
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