Neben den genannten Verbotsbestimmungen enthält das Abkommen unter anderem auch Vorgaben zur Zerstörung vorhandener Bestände an Streumunition und der in ihnen befindlichen Submunition.
Aktuell gehören dem Übereinkommen 106 Vertragsstaaten plus 14 weitere Unterzeichnerstaaten an (Stand: Januar 2019). Deutschland hat das Abkommen am 3. März 2005 (als 11. Staat, als 2. NATONorth Atlantic Treaty Organization- und als 4. EUEuropäische Union-Mitgliedsstaat) ratifiziert.
Die Bundeswehr hat die bereits 2001 begonnene umweltgerechte Entsorgung ihrer zu Zeiten des Kalten Krieges erheblichen operativen Bestände an Streumunition (ca. 62 Millionen Stück explosiver Submunition) im November 2015, 2½ Jahre früher als im Übereinkommen vorgesehen, vorzeitig abgeschlossen und verfügt seitdem nur noch über einen moderaten Umfang von im Übereinkommen für Ausbildung und Erprobung zu Räumzwecken ausdrücklich zugelassenen „Retainments“.
Den deutschen Vorsitz 2016/17 über das Streumunitionsübereinkommen haben das Bundesministerium der Verteidigung und das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr) durch Vorträge über die Erfahrungen bei der Entsorgung der Streumunitionsbestände der Bundeswehr sowie durch einen von Deutschland initiierten Dialog zwischen Vertretern der Verteidigungsministerien von Vertragsstaaten und Nicht-Vertragsstaaten aktiv begleitet.
Mehr zum Streumunitionsübereinkommen erfahren Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und deren Vernichtung (auch Ottawa-Konvention oder Mine Ban Treaty, MBT), ist ein dem Streumunitionsübereinkommen sehr ähnlicher völkerrechtlicher Vertrag, der am 1. März 1999 in Kraft getreten ist.
Aktuell gehören dem Übereinkommen 162 Vertragsstaaten plus 1 weiterer Unterzeichnerstaaten an, Deutschland hat das Abkommen am 23. Juli 1998 als 26. Staat ratifiziert.
Die Bundeswehr hatte ihre Lagerbestände an Antipersonenminen(ca. 1,7 Millionen Stück) bereits 1997, ungefähr 2 Jahre vor Inkrafttreten des Ottawa-Übereinkommens, umweltgerecht entsorgt und verfügt seitdem nur noch über einen moderaten Umfang an im Ottawa-Übereinkommen für Ausbildungs- und Erprobungszwecke ausdrücklich zugelassene „Retainments“.
Mehr zum Ottawa-Übereinkommen erfahren Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Das VNVereinte Nationen-Waffenübereinkommen (Convention on Certain Conventional Weapons, CCW) ist ein am 2. Dezember 1983 in Kraft getretenes Rahmenabkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können. Unter dem Dach dieses Rahmenabkommens werden bestimmte Waffenarten in so genannten Protokollen gesondert ergänzend geregelt:
Das Bundesministerium der Verteidigung sowie bei Bedarf das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr) begleiten aktiv die Gespräche zum geänderten Protokoll II, bei denen es aktuell im Schwerpunkt um einen verbesserten Informationsaustausch über Vorkommnisse mit improvisierten Sprengsätzen (Improvised Explosive Devices, IEDImprovised Explosive Device) und entsprechende Counter-IEDImprovised Explosive Device-Maßnahmen geht sowie die Konsultationen zu Protokoll V über „Generic Preventative Measures“ (GPM) und „Physical Security and Stockpile Management“ (PSSMPhysical Security and Stockpile Management) als Beitrag zur präventiven Vermeidung explosiver Kampfmittelrückstände.
Die Bundeswehr engagiert sich in diesem Kontext insbesondere im Bereich Small Arms and Light Weapons (SALWSmall Arms and Light Weapons) und deren Munition durch unterstützende PSSMPhysical Security and Stockpile Management-Ausbildung in Moldawien (im OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa-Rahmen, zusammen mit AUT und CHE), in Tunesien (im Rahmen eines bi-lateralen Jahresprogramm) sowie in Kenia. Als künftigen Schwerpunkt hat das Bundesministerium der Verteidigung in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt weitere Maßnahmen in Mali und West-Afrika im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung eingeleitet.
Außerhalb der genannten Protokolle werden im Rahmen des VNVereinte Nationen-Waffenübereinkommens darüber hinaus Aspekte zu Anti-Fahrzeugminen (Mine other than Anti-Personnel Mines, MOTAPM), zum Einsatz von Explosivstoffen mit Weitbereichswirkung in urbanen Räumen (Explosive Weapons in Populated Areas, EWIPA) und Letalen Autonomen Waffensystemen (Lethal Autonomous Weapon Systems, LAWS) diskutiert. Das Bundesministerium der Verteidigung lehnt tödliche Waffensysteme abzulehnen sind, die dem Menschen völlig die Entscheidung über den Waffeneinsatz gegen Personen entziehen, ab.
Mehr zum VNVereinte Nationen-Waffenübereinkommen erfahren Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Inhalte teilen via