Im New-STARTStrategic Arms Reduction Treaty Vertrag verpflichteten sich Russland und die USA 2011 zur Reduzierung strategischer Nukleargefechtsköpfe und Trägersysteme. Für die Nichtverbreitung von Nuklearwaffen bildet der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag das völkerrechtlich bindende Fundament. Die Proliferation Security Initiative und das Missile Technology Control Regime sind weitere wichtige Ansätze der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Chemiewaffen und Biowaffen unterliegen jeweils durch rechtlich verbindliche Übereinkommen einem umfassenden Verbot.
Der New STARTStrategic Arms Reduction Treaty-Vertrag (Strategic Arms Reduction Treaty) von 2011 zur Reduzierung strategischer Waffen und Trägersysteme verpflichtet die Vereinigten Staaten und Russland, die Zahl der einsatzbereit gehaltenen, strategischen nuklearen Gefechtsköpfe auf je 1.550 und jene der Trägersysteme auf maximal je 800 zu reduzieren (von den Trägersystemen dürfen nicht mehr als 700 einsatzbereit gehalten werden).
Als Träger sind ballistische Interkontinentalraketen mit Reichweiten über 5.500 Kilometer, U-Boot-gestützte Raketen sowie schwere Bomber mit nuklearer Einsatzoption definiert. Die Anzahl vorhandener oder eingelagerter einsatzfähiger Gefechtsköpfe wird durch New STARTStrategic Arms Reduction Treaty nicht begrenzt. Es bleibt den Vertragsparteien zudem erlaubt, die Zusammensetzung und Struktur ihrer jeweiligen strategischen Nuklearwaffenarsenale eigenständig zu bestimmen, sie zu modernisieren und zu ersetzen. Die Umsetzung der Vertragsbestandteile unterliegt der gegenseitigen Verifikation. Der New STARTStrategic Arms Reduction Treaty-Vertrag sieht jeweils bis zu 18 gegenseitige Verifikationsbesuche im Jahr sowie einen regelmäßigen Datenaustausch vor.
Mit Stand vom September 2021 verfügten die USA über 1.389 und Russland über 1.458 einsatzbereit gehaltene nukleare Sprengköpfe. Die Anzahl der einsatzbereit gehaltenen Trägersysteme betrug seitens der USA 665 (800 inklusive Reserve) und seitens Russlands 527 (742 inklusive Reserve).
Am 3. Februar 2021 verlängerten die USA und Russland den Vertrag New STARTStrategic Arms Reduction Treaty ohne Änderungen um die maximal möglichen fünf Jahre bis zum Februar 2026. Ohne diesen Schritt wäre er in demselben Monat ausgelaufen. Deutschland begrüßte die Verlängerung des New-STARTStrategic Arms Reduction Treaty-Vertrages, für die es sich kontinuierlich eingesetzt hatte.
Die USA und Russland erklärten, in der Verlängerung des New-STARTStrategic Arms Reduction Treaty-Vertrages den Ausgangpunkt für weitere Gespräche zu strategischer Stabilität und rüstungskontrollpolitischen Verhandlungen zu sehen. Auf ihrem Treffen am 16. Juni 2021 in Genf einigten sich US-Präsident Joe Biden und der russische Präsident Wladimir Putin auf die Aufnahme von bilateralen Gesprächen zur strategischen Stabilität, die die Grundlage für zukünftige Maßnahmen der Rüstungskontrolle und Risikoreduzierung legen sollen. Ebenso bekräftigten beide Präsidenten die Reagan-Gorbatschow-Formel, nach der ein Atomkrieg niemals gewonnen werden kann und niemals geführt werden darf.
Die Bundesregierung begrüßte die angestrebte Fortführung der amerikanisch-russischen strategischen Gespräche und sieht darin eine weitere entscheidende Grundlage für zukünftige rüstungskontrollpolitische Verhandlungen. Gleichzeitig unterstützte Deutschland Überlegungen für eine Ausweitung und Weiterentwicklung der nuklearen Rüstungskontrolle.
Neben weiteren Reduktionen in den strategischen Nuklearwaffenarsenalen fordert die Bundesregierung auch Bereiche einzubeziehen, die bisher rüstungskontrollpolitisch nicht abgedeckt wurden. Dazu zählen insbesondere sowohl neue strategische Fähigkeiten der russischen Seite als auch die deutliche Überlegenheit Russlands im Bereich der nicht strategischen Nuklearwaffen. Daher setzte sich die Bundesregierung mit Nachdruck für ein Nachfolgeabkommen zu New STARTStrategic Arms Reduction Treaty ein, dass neben neuen strategischen Nuklearwaffensystemen auch solche kurzer und mittlerer Reichweite umfasst.
Nach ersten Treffen beider Seiten im Juli und September 2021 fand ein weiteres für Dezember 2021 anvisiertes Treffen aufgrund des russischen Truppenaufmarsches an der Grenze zur Ukraine und Russlands Forderungen nach Sicherheitsgarantien in Europa schon nicht mehr statt. Als Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wurde der strategische Stabilitätsdialog zwischen USA und Russland von US-Seite bis auf Weiteres ausgesetzt.
Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Nuklearwaffen von 1968 ist das Fundament des internationalen nuklearen Nichtverbreitungs- und Abrüstungsregimes. Er verpflichtet die Nichtnuklearwaffenstaaten zum Verzicht auf Nuklearwaffen und zur Unterstellung ihrer kerntechnischen Anlagen unter internationale Kontrolle. Gleichzeitig verpflichten sich alle am Vertrag teilnehmenden Nuklearwaffenstaaten (China, Frankreich, Großbritannien, Russland, Vereinigte Staaten) zur nuklearen Abrüstung im Rahmen allgemeiner und vollständiger Abrüstung gemäß Artikel VI.
Der Vertrag regelt außerdem die Kooperation bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Die Internationale Atomenergieorganisation IAEOInternationale Atomenergie-Organisation überwacht die Einhaltung der ausschließlich friedlichen Nutzung der Kernenergie im Rahmen ihres Mandates.
Der NVVNichtverbreitungsvertrag für Nuklearwaffen wurde 1995 auf unbegrenzte Zeit verlängert. Ihm gehören 190 Staaten an, vier Staaten sind nicht Mitglied: Indien, Pakistan, Israel und Südsudan. Nordkorea hat im Januar 2003 seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt, der endgültige Status Nordkoreas wird seither von der NVVNichtverbreitungsvertrag für Nuklearwaffen-Gemeinschaft offengehalten. Deutschland ist dem Vertrag am 2. Mai 1975 beigetreten.
Überprüfungskonferenzen finden alle fünf Jahre statt. Ziel dabei ist es, Fortschritte bei der Umsetzung des Vertrags zu dokumentieren, weitere Schritte festzulegen und den Vertrag für aktuelle Herausforderungen zu stärken. Die nächste Überprüfungskonferenz wird nach einer COVID-19Coronavirus Disease 2019-bedingten Verschiebung nun im August 2022 in New York stattfinden.
Die von den USA 2003 initiierte PSIProliferation Security Initiative zielt darauf ab, den Transport von Materialien und Technologien zu unterbinden, die für die Entwicklung und Herstellung von Massenvernichtungswaffen und Trägertechnologie von Bedeutung sind. PSIProliferation Security Initiative ist keine Organisation, sondern ein Netzwerk von interessierten Staaten, die auf der Grundlage von bestehendem nationalem und internationalem Recht tätig werden. Durch Networking, Informationsaustausch und praktische Übungen wollen die Staaten die Möglichkeiten zum Abfangen kritischer Lieferungen verbessern.
Insgesamt 107 Staaten haben aktuell ihre politische Unterstützung für die Ziele der PSIProliferation Security Initiative erklärt. Eine Kerngruppe aus 21 Mitgliedstaaten der Initiative trifft sich ein- bis zweimal im Jahr im Rahmen der Operational Experts Group (OEG). Daneben werden regionale Treffen sowie Übungen mit internationaler Beteiligung durchgeführt, in deren Verlauf die Unterbindung des Transports proliferationsrelevanter Waren geübt wird. Weitere 86 Staaten haben mit der Annahme der sogenannten PSIProliferation Security Initiative-Prinzipien für Unterbindungsfälle (PSIProliferation Security Initiative Interdiction Principles) ihre Unterstützung zum Ausdruck gebracht.
Das Verteidigungsministerium hat sich von Beginn an zusammen mit dem Auswärtigen Amt für die politische und operationelle Ausgestaltung der Initiative engagiert.
Das Auswärtige Amt hat eine Webseite für die Initiative eingerichtet.
Das MTCRMissile Technology Control Regime wurde 1987 von den Regierungen der damaligen G7Gruppe der Sieben als Instrument der Exportkontrolle ins Leben gerufen, um die Verbreitung nuklearwaffenfähiger Raketentechnologie zu verhindern. Die G7Gruppe der Sieben ist ein informelles Forum der Staats- und Regierungschefs.
Dem MTCRMissile Technology Control Regime liegt kein völkerrechtlicher Vertrag zugrunde. Stattdessen ist das Regime eine politische Vereinbarung, die auf der außenpolitischen Selbstbindung der teilnehmenden Regierungen beruht. In den Richtlinien haben sie sich gegenseitig zugesichert, gemäß einer technischen Liste die Weitergabe von Waren und Technologien zu kontrollieren, sofern diese in den Empfängerstaaten zur Herstellung von Trägern von Massenvernichtungswaffen – etwa ballistischen Raketen oder Marschflugkörpern – beitragen können. Nicht genehmigte Lieferungen werden allen anderen Partnern zur Kenntnis gegeben.
Die umfassendsten Beschränkungen gibt es für vollständige Raketensysteme, die eine Nutzlast von mindestens 500 Kilogramm über eine Reichweite von mindestens 300 Kilometer tragen können. Für die Ausfuhr von solchen Gütern gilt grundsätzlich eine Ablehnungsvermutung. Das heißt, die Ausfuhr erfolgt nur in bestimmten besonders gelagerten Einzelfällen, wenn ein möglicher Missbrauch so gut wie ausgeschlossen werden kann. Bevor eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wird, ist die Konsultation mit den Partnerstaaten vorgesehen.
Im Vergleich etwas weniger restriktiv werden Gegenstände mit doppeltem Verwendungszweck behandelt, so genannte Dual-Use-Güter, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind. In dieser Kategorie sind Raketensysteme mit Reichweiten von mindestens 300 Kilometer unabhängig von ihrer Nutzlast erfasst.
Dem MTCRMissile Technology Control Regime gehören 35 Mitgliedstaaten an. Zur Koordination unter den teilnehmenden Regierungen, zum Beispiel zu Informationen über nicht genehmigte Ausfuhren, hat das französische Außenministerium eine Kontaktstelle eingerichtet.
Mehr Informationen gibt es auf der Website des MTCRMissile Technology Control Regime.
Das Bio-Waffen-Übereinkommen ist ein am 26. März 1975 in Kraft getretener völkerrechtlicher Vertrag über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen. Das BWÜBiologiewaffenübereinkommen umfasst 183 Mitgliedstaaten (Stand: Mai 2022), darunter alle EUEuropäische Union und NATONorth Atlantic Treaty Organization Staaten. Deutschland ist seit 7. April 1983 Mitgliedstaat.
Das umfassende Verbot biologischer Waffen markiert den ersten multilateralen Vertrag, der eine Waffenart in ihrer Gesamtheit ächtet. Das BWÜBiologiewaffenübereinkommen erfüllt grundsätzlich seinen Verbotszweck, auch wenn sich die Vertragsstaaten bisher nicht auf die Einrichtung eines Verifikationsregimes einigen konnten, das die Einhaltung des Vertrages überwacht. Daher kommt Transparenzerhöhung unter den Mitgliedstaaten und vertrauensbildenden Maßnahmen mit politischer Bindung eine besondere Bedeutung zu.
Die Bundeswehr ist wesentlicher Träger konkreter deutscher Maßnahmen zur Stärkung des BWÜBiologiewaffenübereinkommen. Um Transparenz schrittweise zu fördern, hat das Bundesministerium der Verteidigung in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt das Konzept von Compliance Visits erarbeitet, das die Öffnung von BWÜBiologiewaffenübereinkommen-relevanten militärischen Forschungseinrichtungen gegenüber allen Mitgliedstaaten vorsieht. Die Umsetzung des Konzeptes fand erstmalig im Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr (InstMikroBioBw) in München im August 2016 statt und setzte einen wichtigen Impuls für Schritte auf dem Weg zu einem möglichen Verifikationsregime in der Zukunft.
Als Bestandteil der präventiven Sicherheitspolitik und Vertrauensbildung ist das Verteidigungsministerium in enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt ebenso an zahlreichen Einzelprojekten zur Erhöhung der Biosicherheit von Global Partnership Against the Spread of Weapons and Materials of Mass Destruction der G7Gruppe der Sieben-Staaten beteiligt. Um den unbefugten Zugang zu und Missbrauch von biologischen Erregern zu verhindern, bietet das InstMikroBioBw vielseitige Beratungs- sowie Ausbildungsleistungen für ausgewählte Partnernationen mit Fokus auf Nordafrika und Zentralasien an. Die Bundeswehr bietet ferner mit der zweijährlichen B-Schutztagung (International Medical Biodefense Conference) des InstMikroBioBw ein renommiertes Austauschforum für relevante Akteure der Biosicherheit unterhalb der diplomatischen Ebene.
Das Chemiewaffen-Übereinkommen verbietet die Entwicklung, die Herstellung, den Besitz, die Weitergabe und den Einsatz chemischer Waffen. Seit ihrem Inkrafttreten am 29. April 1997 wurde die Konvention der am schnellsten wachsende Abrüstungsvertrag in der Geschichte. Mittlerweile haben 193 Staaten das Übereinkommen ratifiziert, darunter alle ständigen Mitglieder des UNUnited Nations-Sicherheitsrates sowie alle EUEuropäische Union- und NATONorth Atlantic Treaty Organization-Staaten. Deutschland ist seit 12. August 1994 Vertragsstaat.
Als erster und einziger multilateraler Abrüstungsvertrag verpflichtet das CWÜ Chemiewaffenübereinkommen die Vertragspartner, innerhalb festgelegter Fristen eine komplette Kategorie von Massenvernichtungswaffen unter internationaler Kontrolle zu vernichten. Mit der Verifikation der Umsetzung ist die Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCWOrganisation für das Verbot chemischer Waffen) mit Sitz in Den Haag beauftragt, die durch systematische Vor-Ort-Inspektionen die Vernichtung chemischer Waffen sowie der Produktionskapazitäten überwacht. Mehr als 90 Prozent aller deklarierten chemischen Arsenale wurden bereits unter OVCWOrganisation für das Verbot chemischer Waffen-Überprüfung zerstört. Für seine umfangreichen Anstrengungen, chemische Waffen zu beseitigen, erhielt die OVCWOrganisation für das Verbot chemischer Waffen 2013 den Friedensnobelpreis.
In Deutschland werden regelmäßig alte chemische Waffen aus der Zeit vor 1946 aufgefunden. Die Wahrnehmung der sich daraus ergebenden Meldeverpflichtungen an die OVCWOrganisation für das Verbot chemischer Waffen erfolgt durch das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr), das ebenso Inspektionen der OVCWOrganisation für das Verbot chemischer Waffen im Rahmen des CWÜ Chemiewaffenübereinkommen in Deutschland begleitet. Die kontinuierliche Vernichtung dieser chemischen Waffen erfolgt durch die Gesellschaft des Bundes zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten mbHmit beschränkter Haftung (GEKAGesellschaft zur Entsorgung chemischer Kampfstoffe und Rüstungsaltlasten) in Munster. Alleingesellschafter ist das Bundesministerium der Verteidigung.
Die Bundeswehr unterstützt die Arbeit der OVCWOrganisation für das Verbot chemischer Waffen in vielfältiger Weise durch ihre Expertise. Mit der Vernichtung von Chemikalien aus dem syrischen Chemiewaffenprogramm in 2014/2015 sowie aus dem libyschen Chemiewaffenprogramm in 2016/2017 bei der GEKAGesellschaft zur Entsorgung chemischer Kampfstoffe und Rüstungsaltlasten hat die Bundeswehr einen substanziellen Beitrag zur Stärkung der OVCWOrganisation für das Verbot chemischer Waffen geleistet. Mit dem Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr (InstPharmToxBw) in München sowie dem Wehrwissenschaftlichen Institut für Schutztechnologien (WIS) in Munster verfügt die Bundeswehr über zwei von weltweit etwa 40 bei der OVCWOrganisation für das Verbot chemischer Waffen akkreditierten Laboren, die regelmäßig Proben chemischer Kampfstoffe im Auftrag der OVCWOrganisation für das Verbot chemischer Waffen analysieren.
Ferner führt die Bundeswehr regelmäßig Ausbildungen für OVCWOrganisation für das Verbot chemischer Waffen-Inspektoren an der Schule für ABCAtomar, Biologisch, Chemisch-Abwehr und Schutzaufgaben in Sonthofen sowie am UNUnited Nations-Ausbildungszentrum der Bundeswehr in Hammelburg durch, um diese für ihre Tätigkeiten in den Einsatzgebieten vorzubereiten.
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