Technologische Entwicklungen, zum Beispiel in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Autonomie, Robotik, Cyber, Hyperschallflugkörper und Weltraum, und deren militärische Nutzung gehen einher mit neuen Herausforderungen für Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung und Vertrauensbildung.
Risiken in den Dimensionen Cyber und Weltraum sowie Implikationen zunehmend automatisierter Systeme (bis hin zu Waffensystemen mit autonomen Funktionalitäten) oder neuer Flugkörpertechnologien (etwa Hyperschallwaffensysteme) erfordern eine Überprüfung traditionell bewährter Instrumente der Rüstungskontrolle. Für neue Regulierungsansätze werden diese nur bedingt als Blaupausen herangezogen werden können. Dies gilt auch angesichts einer zukünftig stärker zu berücksichtigenden Einbindung nichtstaatlicher Akteure.
Eine wichtige Rolle wird Normen, Prinzipien und Regeln verantwortungsvoller Nutzung neuer Technologien zukommen. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Vereinten Nationen für solche politisch verbindlichen Rahmen etwa in den Bereichen Cyber und Weltraum ein.
Für den Bereich Autonomie in Waffensystemen setzt sich die Bundesregierung in einer Regierungsexpertengruppe im Rahmen des UNUnited Nations-Waffenübereinkommens gemeinsam mit Frankreich für einen multilateral vereinbarten Zweischritt ein: Einerseits eine Negativverpflichtung, auf Entwicklung und Einsatz vollautonomer Waffensysteme, also von Waffensystemen, die gänzlich außerhalb der menschlichen Verfügungsgewalt operieren, zu verzichten. Andererseits eine Reihe an Positivverpflichtungen zum Umgang mit Autonomie in teilautonomen Waffensystemen, um das Prinzip menschlicher Kontrolle – und damit menschlicher Verantwortung – sicherzustellen.
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