Zu den humanitären Rüstungskontrollabkommen gehören das 2010 in Kraft getretene Übereinkommen über Streumunition, auch „Oslo-Konvention“, das 1999 in Kraft getretene Abkommen über Antipersonenminen, auch „Ottawa-Konvention“, und das 1983 in Kraft getretene UNUnited Nations-Waffenübereinkommen, ein Rahmenabkommen zur Regulierung konventioneller Waffen, die übermäßiges Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken.
Neben dem Verbot des Einsatzes, der Herstellung und der Weitergabe von Bomben, Granaten und Gefechtsköpfen, die nicht als Ganzes explodieren, enthält das Abkommen unter anderem auch Vorgaben zur Zerstörung vorhandener Bestände an Streumunition und der in ihnen befindlichen Submunition. Aktuell gehören dem Übereinkommen 110 Vertragsstaaten plus 13 weitere Unterzeichnerstaaten an (Stand: März 2022). Deutschland hat das Abkommen am 8. Juli 2009 (als 11. Staat, als 2. NATONorth Atlantic Treaty Organization- und als 4. EUEuropäische Union-Mitgliedsstaat) ratifiziert.
Die Bundeswehr hat die bereits 2001 begonnene umweltgerechte Entsorgung ihrer zu Zeiten des Kalten Krieges erheblichen operativen Bestände an Streumunition (rund 62 Millionen Stück explosiver Submunition) im November 2015, zwei Jahre früher als im Übereinkommen vorgesehen, vorzeitig abgeschlossen und verfügt seitdem nur noch über einen moderaten Umfang von im Übereinkommen für Ausbildung und Erprobung zu Räumzwecken ausdrücklich zugelassenen „Retainments“, welche hierdurch auch regelmäßig reduziert werden.
Den deutschen Vorsitz 2016/17 über das Streumunitionsübereinkommen haben das Verteidigungsministerium und das ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr durch Vorträge über die Erfahrungen bei der Entsorgung der Streumunitionsbestände der Bundeswehr sowie durch einen von Deutschland initiierten Dialog zwischen Vertretern der Verteidigungsministerien von Vertragsstaaten und Nicht-Vertragsstaaten aktiv begleitet. Von 2021 bis 2023 ist Deutschland gewähltes Mitglied im Komitee für Kooperation und Unterstützung der Vertragsstaaten.
Mehr zum Streumunitionsübereinkommen erfahren Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und deren Vernichtung (auch „Ottawa-Konvention“ oder Mine Ban Treaty, MBT), ist ein dem Streumunitionsübereinkommen sehr ähnlicher völkerrechtlicher Vertrag, der am 1. März 1999 in Kraft getreten ist. Aktuell gehören dem Übereinkommen 164 Vertragsstaaten (Stand März 2022) plus 31 weitere Unterzeichnerstaaten an, Deutschland hat das Abkommen am 23. Juli 1998 als 26. Staat ratifiziert.
Die Bundeswehr hatte ihre ehemaligen Lagerbestände an Antipersonenminen (ca. 1,7 Millionen Stück) bereits 1997, ungefähr zwei Jahre vor Inkrafttreten des „Ottawa-Übereinkommens“, umweltgerecht entsorgt. Sie verfügt seitdem nur noch über einen moderaten Umfang an für die Entwicklung von Verfahren zur Minensuche, -Räumung und –Vernichtung und der Ausbildung in diesen Verfahren vom Vertrag explizit zugelassenen „Retainments“, welche hierdurch auch regelmäßig reduziert werden.
Mehr zum „Ottawa-Übereinkommen“ erfahren Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Das UNUnited Nations-Waffenübereinkommen (Convention on Certain Conventional Weapons, CCW) ist ein am 2. Dezember 1983 in Kraft getretenes Rahmenabkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können. Unter dem Dach dieses Rahmenabkommens werden bestimmte Waffenarten in sogenannten Protokollen gesondert ergänzend geregelt:
Das Bundesministerium der Verteidigung sowie bei Bedarf das ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr begleiten die Gespräche zum geänderten Protokoll II, bei denen es aktuell im Schwerpunkt um einen verbesserten Informationsaustausch über Vorkommnisse mit improvisierten Sprengsätzen (Improvised Explosive Devices, IEDImprovised Explosive Device) und entsprechende Counter-IEDImprovised Explosive Device-Maßnahmen geht, sowie die Konsultationen zu Protokoll V über „Generic Preventative Measures“ (GPM) und „Physical Security and Stockpile Management“ (PSSMPhysical Security and Stockpile Management) als Beitrag zur präventiven Vermeidung explosiver Kampfmittelrückstände.
Außerhalb der genannten Protokolle werden im Rahmen des UNUnited Nations-Waffenübereinkommens darüber hinaus Aspekte zu Anti-Fahrzeugminen (Mines other than Anti-Personnel Mines, MOTAPM) und Letalen Autonomen Waffensystemen (Lethal Autonomous Weapon Systems, LAWS) diskutiert.
Mehr zum VNVereinte Nationen-Waffenübereinkommen erfahren Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Inhalte teilen via