Die Zentrale Dienstvorschrift A-2141/1 dient den Soldatinnen und Soldaten sowie den zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Führungsebenen der Bundeswehr als Handbuch für das in bewaffneten Konflikten anzuwendende Humanitäre Völkerrecht. Es beschreibt das Recht des bewaffneten Konflikts, wie es sich aus Sicht des Verteidigungsministeriums darstellt.
Für alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ist es eine selbstverständliche Pflicht, die Regeln des Humanitären Völkerrechts zu befolgen. Außerdem haben sich die Staaten verpflichtet, dem Humanitären Völkerrecht entsprechende Dienstvorschriften zu erlassen. Auf Lehrgängen, Übungen und in der allgemein-militärischen Ausbildung werden die Soldaten der Bundeswehr über ihre völkerrechtlichen Pflichten und Rechte im Frieden und im Krieg unterrichtet.
Das Handbuch gibt einen Überblick zur historischen Entwicklung und zur Anwendung des Humanitären Völkerrechts. So werden zum Beispiel der Kombattantenstatus, legale sowie illegale Kampfmittel und -methoden vorgestellt oder der Schutz von Kriegsgefangenen und Kulturgütern behandelt. Dabei wird auf die einschlägigen völkerrechtlichen Dokumente verwiesen. In Verbindung mit dem Stichwortverzeichnis ist das Handbuch ein Nachschlagewerk – auch für die interessierte Öffentlichkeit.
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