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Friedenssicherung beschreibt den Prozess der Aufrechterhaltung des Friedens in Konfliktregionen und Krisengebieten. Sie versucht, den Ausbruch von Konflikten zu verhindern, greift in bestehende Konflikte ein und unterstützt den Aufbau eines stabilen Friedens – und das mit einer ganzen Reihe militärischer und politischer Maßnahmen.
Der Erhalt von internationalem Frieden und Sicherheit ist ein zentrales Ziel der internationalen Gemeinschaft und damit auch der Bundesrepublik Deutschland. Mit ihrer Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen verpflichteten sich beinahe alle Staaten der Welt zur Wahrung des Friedens, der internationalen Sicherheit und der Achtung der Menschenrechte. Darüber hinaus ergibt sich für Deutschland eine nationale und europäische Verantwortung zur Friedenssicherung. Denn Kriege, Krisen und Konflikte in anderen Ländern enden nicht an geografischen Grenzen – sie können auch die Sicherheit Deutschlands und Europas gefährden. Die internationale Friedenssicherung an der Seite von Partnern ist deshalb wichtiger Bestandteil deutscher Außen- und Sicherheitspolitik.
Auslandseinsätze, anerkannte Missionen, Ertüchtigung, Rüstungskontrolle, bilaterale militärische Partnerschaften, Humanitäres Völkerrecht – zur Sicherung des Friedens greift die internationale Gemeinschaft auf verschiedene Instrumente zurück. Da kein Konflikt dem anderen gleicht, können nicht alle auf dieselbe Weise bekämpft werden. Viele verschiedene Komponenten tragen zur Verhinderung von Eskalationen und zur Friedenssicherung bei – sie alle folgen dem Ansatz der Integrierten Sicherheit.
Leitmotiv der Nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung ist eine Politik der Integrierten Sicherheit. Gegenwärtigen und künftigen sicherheitspolitischen Herausforderungen soll demnach mit einem integrierten Ansatz, sprich ressort- und ebenenübergreifend, begegnet werden – das gilt auch für die Friedenssicherung. Dem zugrunde liegt die Überzeugung, dass nur ein gesamtstaatliches, über einzelne Politikbereiche hinausgehendes Sicherheitsverständnis und vernetzte sicherheitspolitische Strukturen nachhaltig Sicherheit gewährleisten können. Ein umfassender Ansatz beinhaltet politische, diplomatische, wirtschaftliche, entwicklungspolitische und militärische Maßnahmen zur Krisenbewältigung und damit zur Sicherung des Friedens.
Ein zentrales und bewährtes Instrument innerhalb der Friedenssicherung sind Friedensmissionen, an denen sich auch die Bundeswehr beteiligt. Durch überwachte Waffenstillstände werden Rückfalle in gewaltsame Konfliktaustragungen verhindert und Friedensverhandlungen unterstützt. Den Großteil bilden die Friedensmissionen der Vereinten Nationen – das
Die Souveränität Deutschlands zu verteidigen und seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen, ist Teil des Kernauftrages der Bundeswehr. Diesen erfüllt sie unter anderem, indem sie zum internationalen Krisenmanagement beiträgt und so das internationale Umfeld stabilisiert. Die Beteiligung am Kampf gegen den Terror, EUEuropäische Union- und UNUnited Nations-geführte Einsätze zur Friedenssicherung auf der ganzen Welt bis hin zu Ausbildungs- und Stabilisierungsmissionen sind nur einige Beispiele für das breite Einsatzspektrum der Bundeswehr.
Tausende Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr leisten ihren Dienst auch in anerkannten Missionen im Ausland. Im Gegensatz zu Einsätzen bedarf es hierfür keines Mandates durch den Deutschen Bundestag. Einen Schwerpunkt bildet seit einigen Jahren der verstärkte Schutz der östlichen NATONorth Atlantic Treaty Organization-Verbündeten, die sich nach der Aggression Russlands gegen die Ukraine einer besonderen Bedrohung ausgesetzt sehen.
Unter dem Stichwort Ertüchtigung ist Deutschland auch Partner für Staaten in fragilen Regionen. Mit deutscher Unterstützung sollen Streitkräfte, Polizei oder andere staatliche Organisationen ausgewählter Länder zu einer eigenen Krisenprävention und -bewältigung sowie zur Friedensförderung befähigt werden. Das Verteidigungsministerium setzt die hierzu von der Bundesregierung beschlossene Ertüchtigungsinitiative gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt um.
Welche Rolle spielen Abrüstung und Rüstungskontrolle in einer Welt, in der etablierte Ordnungsstrukturen zunehmend infrage gestellt werden? Indem sie Vertrauen schaffen und krisenpräventiv sowie konfliktverhütend wirken, sind Rüstungskontrollabkommen auch heute noch unverzichtbarer Bestandteil einer vorausschauenden Sicherheits- und Friedenspolitik. Vereinbarungen zur Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung tragen zu einer stabileren internationalen Ordnung und einem effektiven multilateralen System bei. Die Bundeswehr unterstützt die rüstungskontrollpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung mit Personal und Material.
Kein Staat und keine Organisation kann den sicherheitspolitischen Herausforderungen allein wirkungsvoll begegnen. Nur gemeinsam ist dies Erfolg versprechend. Deutschland erkannte die Chancen
Das Ziel des Humanitären Völkerrechts (HVR) in bewaffneten Konflikten ist die Begrenzung des Leidens, das durch intensive bewaffnete Auseinandersetzungen verursacht wird. Das HVR sucht einen Ausgleich zwischen zwei gegenläufigen Interessen: den militärischen Notwendigkeiten bei der Kampfführung und der Bewahrung des Prinzips der Menschlichkeit im bewaffneten Konflikt. Das HVR besteht aus internationalen Abkommen und Völkergewohnheitsrecht. Abkommen werden für die Bundesrepublik Deutschland durch Gesetz in das Bundesrecht überführt.
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