Die Heron TP sollte zur bestmöglichen Sicherheit der Soldaten beschafft werden – das Vorhaben ist jedoch vorerst gescheitert. Das von langer Hand geplante Rüstungsprojekt einer bewaffnungsfähigen Drohne hat in dieser Woche den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nicht passiert.
Der Chef der SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, hatte am vergangenen Dienstag in Berlin die Auffassung vertreten, dass der SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands die Zustimmung zu einer bewaffnungsfähigen Drohne nicht möglich sei, weil es bislang keine breit angelegte Debatte über völkerrechtliche und andere Voraussetzungen gegeben habe. „Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, deshalb lehnen wir im Haushaltsausschuss die Anschaffung einer Kampfdrohne ab.“ Mit einer reinen Aufklärungsdrohne Heron TP wäre die SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands hingegen einverstanden.
Dabei war das Vorhaben zum bestmöglichen Schutz der Bundeswehr und ihrer Verbündeter in den Auslandseinsätzen seit Sommer 2014 mit hoher Priorität durch Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, Generalinspekteur Volker Wieker und Rüstungsstaatsekretärin Katrin Suder vorangetrieben worden. Nun kann es in dieser Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden, obwohl die Verträge mit der Industrie, aber auch die notwendigen Abkommen mit dem Staat Israel bereits ausverhandelt waren. Die Ministerin bedauert diese Entwicklung sehr und verweist auf Widersprüche in der Position der SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands.
Sie sagte: „Herr Oppermann verschweigt, dass die SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands im Bundestag bereits im Sommer 2016 der Entwicklung einer bewaffnungsfähigen Eurodrohne zugestimmt hat - und zwar nach einer breiten zweijährigen Debatte mit reger Beteiligung auch der SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands. Diese Eurodrohne zum besseren Schutz der Soldaten kann aber frühestens in rund acht Jahren zum Einsatz kommen.“
Die Ministerin und der Generalinspekteur hatten mit dem bewaffnungsfähigen Heron TP eine relativ rasch verfügbare Übergangslösung bis zur Einsetzbarkeit der Eurodrohne Mitte des nächsten Jahrzehnts schaffen wollen. Die Letztentscheidung über den bewaffneten Einsatz hätte in jedem Fall das Parlament im zuge der Mandatierung der jeweiligen Auslandseinsätze getroffen. Diese Überbrückungslösung bis zur Verfügbarkeit einer Eurodrohne kann jetzt vorerst nicht zustande kommen.
Vor diesem Hintergrund sagte die Ministerin: „Dass Herr Oppermann nun für die Übergangszeit die Soldatinnen und Soldaten in den Einsätzen im Stich lässt, ist entlarvend. Er scheint auch nicht zu wissen, dass die Bundeswehr bereits über Aufklärungsdrohnen von Typ Heron verfügt.“
Der Inspekteur der Luftwaffe, Generalleutnant Karl Müllner, bedauerte ebenfalls die Entscheidung ausdrücklich: „Das ist eine schlechte Nachricht für alle Soldaten im Einsatz, die auf schnelle und zielgenaue Unterstützung aus der Luft angewiesen sein werden.“ Auch wenn er politische Entscheidung natürlich respektiere, so Müllner, „halte ich diese aus fachlicher Sicht dennoch für falsch“.
Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Wolfgang Hellmich (SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands) hielt dagegen: „Vereinbart gewesen sei lediglich, eine Drohne zu beschaffen, die zwar grundsätzlich Waffen tragen könne, dazu aber vorerst nicht konkret in die Lage versetzt werden solle. Dies schließe technische Vorkehrungen zur Bewaffnung ebenso wie das entsprechende Training der Soldaten aus. Ohne diesen Passus im Vertrag über die Beschaffung der Heron TP würde die SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands der Vorlage zustimmen. Auch eine unbewaffnete Heron-TP-Drohne erhöhe den Schutz der Soldaten.“
Und der verteidigungspolitische Sprecher der SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands-Bundestagsfraktion Rainer Arnold erklärte: „Die Union will letztlich Kampfdrohnen, und wir wollen – wenn es keine nicht bewaffungsfähige Drohne in dieser Größe gibt – die bewaffnungsfähige Heron TP, aber definitiv als Aufklärungsdrohne.“ Arnold forderte die Ministerin auf, den Passus zur Bewaffnungsfähigkeit aus dem Vertrag mit dem israelischen Hersteller herauszunehmen. „Dann wären wir bereit, dem geänderten Vertrag zuzustimmen.“
Diese Forderung stieß bei der Ministerin auf großes Unverständnis. Zum einen verfüge die Bundeswehr mit dem in Mali und Afghanistan eingesetzten Heron 1 bereits über eine Aufklärungsdrohne. Nun eine Milliarde zusätzlich für einen moderneren Heron als reine Aufklärungsdrohne zu investieren sei weder wirtschaftlich noch den Soldaten vermittelbar. Zudem habe die SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands nach einem umfangreichen im Sommer 2014 gestarteten Meinungsbildungsprozess im Sommer 2016 im Bundestag der Entwicklung einer ebenfallsbewaffnungsfähigen Eurodrohne zugestimmt. Dass nun die Überbrückungslösung zur Eurodrohne, die Heron TP, plötzlich abgelehnt werde, hält die Ministerin für unverständlich.
Immerhin belaufen sich die geschätzten Kosten für die fünf unbemannten Aufklärungsluftfahrzeuge vom Typ Heron TP inklusive Leasing, Ausbildung und Qualifizierung der Bewaffnung nach deutschen Vorschriften für mehrere Jahre auf rund eine Milliarde Euro. Heron TP soll von einem israelischen Hersteller geleast werden. Bei der Heron TP handelt es sich um das Nachfolgemodell des Typs Heron 1.
Die Ministerin hält an der Beschaffungsabsicht für eine bewaffnungsfähige Drohne fest. Das Parlament könne für jeden Einsatz gesondert entscheiden, ob die Drohne zum Schutz der Soldaten im Rahmen der jeweiligen Mission bewaffnet werden dürfe. Der SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands-Abgeordnete Hellmich befürwortete hingegen den Einsatz einer unbewaffneten Heron-TP-Drohne. Im Falle eines Angriffs auf eine Patrouille seien Kampfhubschrauber besser geeignet, um für Abhilfe zu sorgen. Durch ihren Lärm könnten sie Angreifer abschrecken, noch ehe Gewalt angewendet werden müsse.
Allerdings konnten in der Vergangenheit, etwa in Afghanistan, nur die wenigsten Patrouillen von Kampfhubschraubern begleitet werden. Darüber hinaus berichten Drohnen-Piloten aus dem Alltag im Einsatz, dass sie im Falle eines Angriffs auf eigene Truppen zwar das Feuer auf den Gegner lenken, aber bislang nicht unmittelbar in ein Gefecht eingreifen konnten, um ihre Kameraden besser zu schützen. Diese Situation bezeichnen Soldaten als besonders frustrierend.
Der Koalitionspartner Union reagierte mit großem Unverständnis auf die Entscheidung der SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands: So sagte der verteidigungspolitischen Sprecher der CDUChristlich Demokratische Union/CSUChristlich-Soziale Union-Bundestagsfraktion, Henning Otte (CDUChristlich Demokratische Union): „Die SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands lässt die Soldaten im Stich. Aus Sicht der Verteidigungspolitiker der Union ist dieses Verhalten völlig inakzeptabel.“
Weiter sagte der außen- und sicherheitspolitische Sprecher der CSUChristlich-Soziale Union-Landesgruppe, Florian Hahn: „In vier Jahren gemeinsamer Regierungsarbeit war klar: Wir haben eine definierte Fähigkeitslücke im Bereich der Aufklärung, die jetzt mit der Heron TP geschlossen werden könnte. Kurz vor dem Ziel einfach den Rückzieher zu machen, schadet Deutschland.“
Hahn bedauerte das Verhalten der SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands auch deshalb, weil trotz intensiver Bemühungen des BMVgBundesministerium der Verteidigung, „weitgehenden Kompromissvorschlägen und einer transparenten Informationspolitik des Ministeriums“ eine Einigung zwischen den Koalitionspartnern nicht zustande gekommen sei.
Auch der Verband der Soldaten der Bundeswehr (VSBVerband der Soldaten der Bundeswehr e.V.) meldete sich zu Wort: „Die Bundesleitung des Verbands der Soldaten der Bundeswehr steht hinter den Bemühungen des Verteidigungsministeriums, die bestehende Fähigkeitslücke zu schließen. Für uns hat der Eigenschutz höchste Priorität“, so der Stellvertretende Bundesvorsitzende Stabshauptmann Jürgen Zeller.
Der Deutsche BundeswehrVerband reagierte am 3. Juli mit Unverständnis. Der Stellvertretende Bundesvorsitzende Hauptmann Andreas Steinmetz: „Damit wird der Bundeswehr ein Instrument des Schutzes im Zuge verschiedener Einsatzoptionen verwehrt. Sie wird dadurch erneut Opfer des bereits laufenden Bundestagswahlkampfs. Das ist verantwortungslos!“ Der Verband hatte schon seit Beginn der Legislaturperiode die Anschaffung eines bewaffnungsfähigen Drohnensystems gefordert.
Die Kritik der SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands entzündet sich an einem Passus der Haushaltsvorlage, der die Vorbereitungen für die Bewaffnung der Drohne beschreibt. So sollten bei der Heron TP für die Bundeswehr die technischen Voraussetzungen für die Aufnahme und Steuerung von Waffen qualifiziert und zertifiziert werden. Hintergrund ist der bis zu zwei Jahre währende Zertifizierungsprozess, der schwerlich in einer akuten Bedarfslage nachzuholen wäre.
Weiter sollten deutsche Soldatinnen und Soldaten im Umgang mit der bewaffnungsfähigen Drohne ausgebildet werden und dazu auch mit einer geringen Zahl Geschossen den scharfen Schuss üben. Auch das stieß bei der SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands auf Ablehnung.
Daraufhin sei nach Angaben des BMVgBundesministerium der Verteidigung der SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands ein Kompromissvorschlag aus dem Ministerium unterbreitet worden, nach dem Waffentraining und Verlegung der Heron TP dem Bundestag im Falle einer Mandatierung nochmals zur Billigung hätten vorgelegt werden müssen. Anders als die Zertifizierung sind Schussausbildung und Munitionsversorung innerhalb weniger Wochen leistbar. Dieser Vorschlag sei jedoch ebenso abgelehnt worden.
Aus dem BMVgBundesministerium der Verteidigung verlautete weiter, der Koalitionspartner SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands sei in die Vorbereitung des Projekts umfassend eingebunden gewesen. Im Verteidigungsausschuss sei auch über etliche Antworten der Regierung an das Parlament lange bekannt gewesen, dass die Beschaffung einer bewaffnungsfähigen Heron TP die Ausbildung deutscher Soldaten umfasse. Von der Beschaffung einer bewaffneten Drohe „durch die Hintertür“ könne deswegen keine Rede sein.
Zudem besteht mittlerweile auch juristische Handlungssicherheit hinsichtlich der Beschaffung der Heron TP. Ein US-amerikanisches Rüstungsunternehmen hatte im August vergangenen Jahres Beschwerde gegen das Vergabeverfahren beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht. Der Vergabesenat des Gerichts hat diese Beschwerde nun mit Beschluss vom 3. Juli zurückgewiesen.
Das Verteidigungsministerium begründete seine Entscheidung für Heron TP mit der von der Bundeswehr bevorzugten Bewaffnung der Drohne, die im Konkurrenzsystem nicht genutzt werden könne. Diese Argumentation hat das Oberlandesgericht bestätigt.
Wenn der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach der erfolgten breiten Diskussion einer Beschaffung zugestimmt hätte, wäre mit dieser Gerichtsentscheidung nun der Weg für eine zügige Beschaffung der bewaffnungsfähigen Heron TP frei. Der Schutz der Soldaten im Einsatz kann vorerst nicht weiter gesteigert werden.
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