Illegaler und unkontrollierter Waffenhandel begünstigt in fragilen Staaten Afrikas Kriminalität und Gewalt. Waffen, die in falsche Hände geraten, heizen zudem bewaffnete Konflikte an. Mit verschiedenen Instrumenten versuchen die Vereinten Nationen, die Risiken einzudämmen.
Viele Länder und Regionen des afrikanischen Kontinentes sind durch eine lange Konflikt- und Gewaltgeschichte geprägt. Die große Verbreitung von Waffen ist in Afrika häufig Ursache für den Ausbruch von Kriegen, Bürgerkriegen und den Anstieg der Verbrechen. Seitdem Afrika im Kalten Krieg zum Schauplatz zahlreicher Stellvertreterkonflikte wurde, sind in der Zivilbevölkerung insbesondere Kleinwaffen wie Pistolen, Schrotflinten und Gewehre weit verbreitet.
Zusätzlich wird diese Situation durch die Erosion staatlicher Strukturen verschärft. Wo an die Stelle eines staatlichen Gewaltmonopols das Recht des Stärkeren tritt, teilen sich wenige Gruppen und Clans Macht und Ressourcen. Illegaler und unkontrollierter Waffenhandel begünstigt in vielen fragilen afrikanischen Staaten daher auch die Alltagskriminalität und paramilitärische Gewalt. Die physische Sicherheit, das tägliche Leben und die Existenzsicherung der Bevölkerung werden so dramatisch beeinträchtigt.
Waffen, die in falsche Hände geraten, heizen bewaffnete Konflikte an. Menschen werden verletzt, vergewaltigt, vertrieben oder erhalten keinen Zugang zu medizinischer Versorgung, Nahrung oder Wasser. Gerade in Zentral- und Ostafrika wurden in der Vergangenheit Konflikte durch leicht verfügbare Waffen befeuert, die oftmals billiger als Lebensmittel sind.
Mit einer Reihe rechtlicher und diplomatischer Instrumente versuchen die Vereinten Nationen, den Schaden durch verantwortungslose und illegale Verbreitung von Waffen zu begrenzen. So haben etwa die meisten Mitgliedstaaten das UNUnited Nations-Kleinwaffenprogramm unterzeichnet, das 2001 veröffentlicht wurde. Es verlangt von jedem Staat, jährlich über seinen Bestand an Kleinwaffen zu berichten. 2006 haben sich die UNUnited Nations-Mitgliedstaaten anschließend auf ein Instrument geeinigt, um die rechtzeitige und zuverlässige Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen zu ermöglichen.
Der Waffenhandelsvertrag der Vereinten Nationen von 2014 unterwirft zudem den weltweiten Export konventioneller Kriegswaffen strengen Auflagen. Danach dürfen konventionelle Waffen nicht mehr in Staaten exportiert werden, in denen als Folge Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit drohen. Das Abkommen umfasst viele konventionelle Waffen wie Panzer, Kriegsflugzeuge oder großkalibrige Artilleriesysteme. Eingeschlossen sind auch kleine und leichte Waffen. Hierauf hatten insbesondere afrikanische Staaten gedrängt.
Minen sorgen auch lange nach bewaffneten Konflikten für Tod und lebenslange Behinderungen. Gerade in Afrika sind nach Jahrzehnten bewaffneter Auseinandersetzungen viele Länder stark oder sogar sehr stark davon betroffen. Als stark vermint gelten Marokko, Mauretanien, Algerien, Libyen, Ägypten, Tschad, Simbabwe, Somalia, Eritrea und Angola.
Seit 1999 ist das Ottawa-Abkommen in Kraft. 123 Staaten hatten 1997 ihre Unterschrift unter das Verbot von Antipersonenminen gesetzt, darunter Deutschland. In der Folge ging die Zahl der Minenopfer und anderer explosiver Kriegsreste massiv zurück. Rund 50 Millionen gelagerte Antipersonenminen wurden seit 1999 zerstört. Offizielle Armeen setzen diese Minen fast nicht mehr ein. Doch gerade in Afrika ist der Weg noch weit: Ausgerechnet besonders stark kontaminierte Staaten wie Marokko, Libyen oder Ägypten haben das Abkommen nicht ratifiziert.
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