Um Cybersicherheit zu gewährleisten, ist es unerlässlich, strukturelle Krisenursachen frühzeitig zu identifizieren und zu beseitigen. Der Nationale Cyber-Sicherheitsrat soll dabei einerseits die präventiven Instrumente und andererseits die Politik für Cybersicherheit zwischen Staat und Wirtschaft koordinieren. Die Arbeit des Nationalen Cyber-Sicherheitsrates ergänzt und verzahnt die Aufgaben mit der ITInformationstechnik-Steuerung Bund und dem ITInformationstechnik-Planungsrat im Bereich der Cybersicherheit auf einer politisch-strategischen Ebene.
Der Cyber-Sicherheitsrat tagt dreimal jährlich unter dem Vorsitz des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik. Außerdem kommt er anlassbezogen zusammen. Vertreten sind das Bundeskanzleramt sowie je ein Staatssekretär der Ressorts Auswärtiges Amt, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Verteidigung, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesministerium der Finanzen sowie Bundesministerium für Bildung und Forschung. Außerdem sind Vertreter der Länder dabei. Falls erforderlich, wird der Kreis um weitere Ressorts erweitert.
Die Wirtschaft ist vertreten durch den Bundesverband der Deutschen Industrie, den Digitalverband BITKOMBundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien, den Deutschen Industrie- und Handelskammertag, den Übertragungsnetzbetreiber Amprion und die öffentlich-private Kooperation zwischen Betreibern Kritischer Infrastrukturen (UP-KRITISKritische Infrastrukturen). Vertreter der Wissenschaft werden bei Bedarf hinzugezogen.
Die Schwerpunkte der bisherigen Arbeit lagen auf dem Schutz kritischer Infrastrukturen und der Cyber-Außenpolitik Deutschlands. Seit seiner Einrichtung im Jahr 2011 konnte der Nationale Cyber-Sicherheitsrat die Sensibilität für ITInformationstechnik-Themen erhöhen. Er forcierte wichtige Entwicklungen zum Schutz der Kritischen Infrastrukturen etwa durch das ITInformationstechnik-Sicherheitsgesetz. Außerdem erfolgte eine Anpassung der Aktivitäten und Belange von Bund, Ländern und Wirtschaft an die gemeinsamen Ziele. Auch eine kohärente Cyber-Außenpolitik zählt zu den gemeinsam angestrebten Zielen.
Klar ist: Die Digitalisierung ist dynamisch und steht niemals still. Entsprechend wird auch die Cybersicherheit durch einen ständigen Prozess begleitet, um den Bedrohungen im Cyberraum strategische Maßnahmen entgegen zu stellen. Neue Gefahren müssen frühzeitig erkannt und innovative Lösungen erforscht und erarbeitet werden. In der Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland 2016 erfolgte daher eine Erweiterung der Aufgaben des Nationalen Cyber-Sicherheitsrates.
Der Nationalen Cyber-Sicherheitsrat identifiziert langfristige Handlungsnotwendigkeiten und Trends und leitet hieraus Impulse zur Stärkung der Cybersicherheit ab. Diese Ergebnisse fließen schließlich in die Arbeit der Bundesregierung ein. In diesem Prozess wird der Nationale Cyber-Sicherheitsrat in Zukunft verstärkt auch auf das Wissen aus Gesellschaft, Wirtschaft und Forschung zurückgreifen: Vorträge eingeladener Experten zu einzelnen strategischen Themen sollen zum Beispiel die Diskussion und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen vorbereiten.
Konkret soll der Nationale Cyber-Sicherheitsrat künftig
Seine Ergebnisse fasst der Nationale Cyber-Sicherheitsrat regelmäßig in einem schriftlichen Bericht zusammen und legt ihn dem Bundeskabinett zur Kenntnisnahme vor.
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