Die Bundesregierung hat sich im Kreis der G8-Staaten 2013 mit der gemeinsamen „G8 Open Data Charta“ zu internationalen Open-Data-Prinzipien bekannt. Zur Umsetzung wurde 2014 der Nationale Aktionsplan Open Data beschlossen und eine entsprechende Ergänzung des E-Governmentgesetzes angestoßen.
Open Data bezeichnet ein Konzept der Öffnung von Daten für die freie Weiterverwendung durch Dritte. Die Art der Weiterverwendung ist dabei nicht beschränkt und kann von bloßer Information und Auswertung bis zu wirtschaftlicher Nutzung reichen.
Als Open Data (sog. offene Daten) werden Daten bezeichnet, die für jeden frei nutzbar sind. Ziel ist es, durch die Bereitstellung von strukturierten Inhalten mehr Transparenz und Zusammenarbeit zu ermöglichen. Diese Informationen reichen von Statistiken und Geodaten über Haushaltsdaten bis hin zu Berichten von unterschiedlichster Gestalt. Offenen Daten sollen dabei möglichst maschinenlesbar - also elektronisch, inhaltlich strukturiert und mit Metadaten versehen - und unter einer offenen Lizenz bereitgestellt werden, um eine möglichst breite Weiterverwendung zu ermöglichen.
Das Bundesministerium der Verteidigung bietet bereits einige Informationsangebote in offenen Datenformaten an und möchte dieses Angebot kontinuierlich ausbauen und verbessern.
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