Heute findet vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die mündliche Verhandlung über die Verfassungsbeschwerde zweier jemenitischer Beschwerdeführer statt. Im Kern geht es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der deutsche Staat für das Verhalten ausländischer Staaten verantwortlich ist. Insbesondere, ob durch die Stationierung ausländischer Streitkräfte in Deutschland Schutzpflichten der Bundesregierung zugunsten von Drittstaatangehörigen im Ausland entstehen.
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen bewaffnete Drohneneinsätze der Vereinigten Staaten von Amerika in der Republik Jemen. Hierfür sei die Bundesregierung aufgrund der Stationierung von US-Streitkräften auf dem rheinland-pfälzischen Militärflugplatz Ramstein mitverantwortlich. Durch den dortigen Betrieb einer so genannten Relaisstation sei es möglich, von der Air Base Ramstein aus auch waffenfähige Drohnen im Ausland zu steuern. Die Bundesregierung sei daher verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen gegenüber den Vereinigten Staaten auf die Einhaltung des Völkerrechts hinzuwirken.
Nach Auffassung der Bundesregierung überdehnt eine derart weite Auslegung die rechtliche Verantwortung der Bundesregierung. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht im vorangegangenen Verfahren am 25. November 2020 bestätigt. Dabei ist die verfahrensgegenständliche Frage zu unterscheiden von der Bewertung einzelner Drohneneinsätze, die ausschließlich in US-amerikanischer Verantwortung erfolgen.
Die Vereinigten Staaten von Amerika müssen bei der Nutzung der Air Base Ramstein nach den einschlägigen stationierungsrechtlichen Vorgaben das Recht des Aufnahmestaates, d.h. deutsches Recht achten. Speziell zur Nutzung der Air Base Ramstein befindet sich die Bundesregierung mit den Vereinigten Staaten von Amerika in einem fortlaufenden und vertrauensvollen Dialog. Die Bundesregierung hat dabei wiederholt die Versicherung eingeholt, dass Einsätze von unbemannten Luftfahrzeugen von Deutschland aus in keiner Weise gestartet, gesteuert oder befehligt werden und dass die US-Streitkräfte bei ihren Aktivitäten geltendes Recht einhalten.
Das vorliegende Verfahren vor dem BVerfG setzt das im Jahr 2014 begonnene Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln fort. Eine Entscheidung wird für den heutigen Tag noch nicht erwartet.
Der Vertreter des Bundesministeriums der Verteidigung, der Abteilungsleiter der Abteilung Recht und Organisation, Herr Dr. Stöß, wird sich nach der mündlichen Verhandlung am BVerfG im Rahmen eines Pressestatements äußern.
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