Die Vergabekammer des Bundes hat heute, am 10. Juni 2021, den Nachprüfungsantrag der Firma C. G. Haenel GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung gegen den Bund im Verfahren über die Vergabe der „Herstellung und Lieferung von Sturmgewehren mit Zubehör für die Bundeswehr“ (Projekt System Sturmgewehr) zurückgewiesen.
Dabei hat die Vergabekammer ausdrücklich festgestellt, dass das Bundesministerium der Verteidigung zu Recht beabsichtige, den Zuschlag in diesem Vergabeverfahren der Firma Heckler & Koch GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung zu erteilen.
Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig. Die Firma C. G. Haenel GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung ist berechtigt, in-nerhalb von zwei Wochen hiergegen sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen.
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