Mit der Pressemitteilung vom 26.10.2020 hat das BMVgBundesministerium der Verteidigung darüber informiert, dass patentanwaltliche Gutachten zur Beurteilung möglicher Patentrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben „System Sturmgewehr der Bundeswehr - Basiswaffe mit Zubehör“ beauftragt wurden. Diese Gutachten liegen der Vergabestelle nun vor.
Die Gutachten entsprechen der Einschätzung des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr).
Dem betreffenden Unternehmen wird Gelegenheit gegeben, sich bis Mitte Januar zu den Ergebnissen der patentrechtlichen Begutachtungen zu äußern.
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