Nach Auswertung aller vorgelegten Unterlagen ist das Angebot der Firma C.G. Haenel vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen worden. Die Firma wurde darüber bereits in Kenntnis gesetzt. Nunmehr ist beabsichtigt, den Zuschlag der Firma Heckler & Koch zu erteilen.
Nach der Feststellung, dass einer der Bieter möglicherweise Patente verletzt hat, wurde das Verfahren wieder in den Stand der Angebotswertung zurückversetzt.
Daraufhin erfolgte eine patentrechtliche Bewertung durch eine externe Patentanwaltskanzlei. Im Ergebnis liegt nach Feststellung der Gutachter eine Patentverletzung vor.
Der Firma C.G. Haenel wurde nach Vorlage der Gutachten die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt. Diese ist zeitgerecht eingegangen, wurde eingehend geprüft und floss in die Gesamtbewertung ein.
Unter Berücksichtigung aller vergaberechtlichen Aspekte ist man schlussendlich zum Ergebnis gekommen, dass das Angebot der Firma C.G Haenel wegen der Patentverletzungen auszuschließen ist.
Die Wiederholung der Angebotswertung ist damit abgeschlossen.
Inhalte teilen via