In der Augsburger Allgemeinen wird unter der Überschrift „Finanzministerium verhängt Haushaltssperre bei Sondervermögen Bundeswehr“ berichtet, dass das Finanzministerium als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Zahlungen des Verteidigungsministeriums aus dem Sondervermögen stoppt. Diese Aussage ist unzutreffend.
Die vom Bundesministerium der Finanzen (BMFBundesministerium der Finanzen) verhängte Haushaltssperre bezieht sich auf die im Bundeshaushalt 2023 noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen. Zum Verständnis: Das Sondervermögen Bundeswehr ist prinzipiell von der Haushaltssperre ausgenommen.
Es sind aus dem Sondervermögen heraus allerdings auch neue Vorhaben vorgesehen, deren Finanzierung nicht ausschließlich über das Sondervermögen abgedeckt sein wird. Die restliche Finanzierung ab 2028 soll dann durch den Einzelplan 14 abgedeckt werden.
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVgBundesministerium der Verteidigung) hat die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen wegen solcher Projekte bis auf weiteres aus eigener Initiative eingeschränkt. Hier wirkt also zunächst die Haushaltssperre. Das bietet dem BMVgBundesministerium der Verteidigung die Möglichkeit, Anträge beim BMFBundesministerium der Finanzen zu stellen, um die Finanzierung auch dieser Projekte aus dem Sondervermögen abzusichern.
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