Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung das „Artikelgesetz Zeitenwende“ auf den Weg gebracht. Eine Befassung des Deutschen Bundestages soll voraussichtlich Mitte November erfolgen. Mit dem Gesetz soll die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr gestärkt werden.
Der Gesetzesentwurf mit seinem umfangreichen Maßnahmenkatalog ist unmittelbare Reaktion auf die Herausforderungen der Zeitenwende: Mit ihm steigern wir die Attraktivität des Dienstes nachhaltig. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Brigade Litauen, mit der wir die herausfordernde und notwendige Aufgabe zum Schutz der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Ostflanke wahrnehmen.
Ziel all dieser Maßnahmen ist es, die individuelle Einsatzbereitschaft durch persönliche Anreize und Perspektiven zu stärken. Dadurch wollen wir nicht nur qualifiziertes Personal in den eigenen Reihen halten, sondern auch neues Personal hinzugewinnen. Mit diesen wesentlichen Rechtsänderungen werden wir auch den Herausforderungen der Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit mit der notwendigen Flexibilität und Attraktivität begegnen.
Verteidigungsminister Pistorius betont:
„Soldatinnen und Soldaten sowie zivil Beschäftigte, die gemeinsam mit den Streitkräften unserer Verbündeten an der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Außengrenze ihren Dienst leisten, um potentielle Aggressoren abzuschrecken und um uns zu schützen, wollen wir angemessen honorieren. Das Artikelgesetz Zeitenwende wird den Dienst attraktiver machen und die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit stärken. Wir werden damit unseren Soldatinnen und Soldaten persönliche Perspektiven und Anreize bieten, die sich auf den gesamten militärischen Dienst auswirken. Es ist wichtig, dass wir diese Regelungen so schnell auf den Weg bringen, damit gerade auch die Soldatinnen und Soldaten der Brigade Litauen davon profitieren.“
Das Artikelgesetz Zeitenwende definiert verschiedene Handlungsfelder, in denen umfangreiche Verbesserungen vorgenommen werden. Dazu gehören Änderungen im Bereich des Arbeitszeitrechts, des Trennungsgeldrechts, des Besoldungs- und Versorgungsrechts, des soldatischen Dienstrechts, des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Arbeitssicherstellungsgesetzes.
Folgende Verbesserung werden insbesondere bewirkt:
Ein Inkrafttreten der Gesetzesänderungen ist für das Frühjahr 2025 avisiert.
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF, 413,4 KB).
Inhalte teilen via