Der Deutsche Bundestag hat heute das Sondervermögen Bundeswehr beraten und die Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes und zur Errichtung des Sondervermögens mit großer Mehrheit beschlossen.
Verteidigungsministerin Lambrecht betont hierzu: „Es ist ein historischer Tag, denn wir beschließen heute ein Ertüchtigungspaket, wie es es noch nie gegeben hat in der Geschichte der Bundeswehr – 100 Milliarden Euro Sondervermögen.“ Zugleich unterstreicht sie: „Es wird sich viel verändern in den nächsten Wochen und Monaten, denn das muss jetzt auch umgesetzt werden, das muss ganz schnell bei der Truppe ankommen und das wird auch so geschehen. Und dazu gehört dann auch, dass das Beschaffungswesen deutlich verändert werden muss.“
Mit dem Sondervermögen Bundeswehr sollen die großen Lücken in der Ausrüstung, die der Sparkurs der vergangenen Jahre geschaffen hat, zügig geschlossen werden. Die Soldatinnen und Soldaten sollen endlich so ausgestattet werden, dass sie als Parlamentsarmee ihren Kernauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung in vollem Umfang erfüllen können. Um die Haushaltsmittel effizient in konkrete Rüstungsvorhaben wie zum Beispiel die Beschaffung von Funkgeräten, Nachtsichtgeräten, des Schweren Transporthubschraubers, die Bewaffnung von Drohnen oder die Tornado-Nachfolge umsetzen zu können, soll parallel noch vor der Sommerpause ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, mit dem die Beschaffungsverfahren weiter beschleunigt werden.
Der heutige Beschluss des Deutschen Bundestages ist ein Zeichen der Geschlossenheit an die Soldatinnen und Soldaten, alle Verbündeten und zugleich an die Bürgerinnen und Bürger des Landes. Für den 10. Juni 2022 ist im nächsten Schritt die Befassung im Bundesrat vorgesehen. Danach können die Gesetzentwürfe zum Sondervermögen Bundeswehr ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Die Rede von Verteidigungsministerin Lambrecht im Deutschen Bundestag zum Sondervermögen Bundeswehr und weitere Informationen finden Sie unter bmvg.de.
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