Haushaltsausschuss genehmigt Beschaffungs- und Entwicklungsprojekte in Höhe von über 4,4 Milliarden Euro.
Bundesminister Boris Pistorius:
„Wir investieren in die Fähigkeiten der Landes- und Bündnisverteidigung. Mit den aktuellen Entscheidungen des Haushaltsausschusses wird die Einsatzbereitschaft unserer Streitkräfte weiter gestärkt. Ein klares Zeichen gelebter Zeitenwende. In diesem Jahr haben wir damit bereits insgesamt 40 25-Millionen-Euro-Vorlagen vorgelegt. Damit können wir Verträge im Gesamtvolumen von über 26 Milliarden Euro abschließen. Über die parlamentarische Unterstützung freue ich mich.„
Das größte heute bewilligte Vorhaben betrifft mit rund 4 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr die Beschaffung des Flugabwehrsystems ARROW, einschließlich der Lenkflugkörper ARROW 3 sowie Ersatzteil- und Ausbildungspakete. Weitere rund 162 Mio. Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr werden für die Beschaffung und Entwicklung neuer Kryptotelefone zur anforderungsgerechten verschlüsselten Kommunikation, für die Beschaffung von Empfängerkarten, für eine zuverlässige land- und seegebundene Satellitennavigation sowie für die Beschaffung von Krypto- und Funkgeräten in den Richtfunkanlagen des Waffensystems PATRIOT freigegeben.
Aus dem Verteidigungshaushalt können mit der heutigen Entscheidung des Haushaltsausschusses außerdem über 52 Mio. Euro für die Beschaffung und Integration von Unterwasserdrohnen zur maritimen Aufklärung vertraglich gebunden werden. Ebenfalls genehmigt wurde die Beschaffungsmaßnahme einer streitkräfteübergreifend verbundfähigen Funkgeräteausstattung. Die damit verbundene Haushaltsmittelbindung von mehr als 130 Mio. Euro erfolgt sowohl über den Verteidigungshaushalt als auch über das Sondervermögen Bundeswehr.
Darüber hinaus wurde die Nachbestellung von Panzerabwehrrichtminen mit einem Auftragsvolumen von über 67 Mio. Euro zulasten des Einzelplan 60 durch den Haushaltsausschuss bewilligt.
Diese Entscheidungen bilden für uns als Auftraggeberin die Grundlage für den Abruf von Haushaltsmitteln sowohl aus dem regulären Verteidigungshaushalt (Einzelplan 14) als auch aus dem Sondervermögen Bundeswehr.
Nähere Informationen finden Sie unter bmvg.de.
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