In gemeinsamer abschließender Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMFBundesministerium der Finanzen) konnten wir klarstellen, dass das Sondervermögen Bundeswehr von den Vorgaben der Haushaltssperre ausgenommen ist und die Verpflichtungsermächtigungen aus dem Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens keiner Sperre unterliegen.
Die vorsorglich erfolgte Ausweitung der Haushaltssperre auf Verpflichtungsermächtigungen aus dem Sondervermögen Bundeswehr wurde durch ergänzenden Erlass aufgehoben.
Es ist damit gewährleistet, dass auch die Finanzierung solcher Projekte sichergestellt ist, deren Finanzierung nicht ausschließlich über das Sondervermögen Bundeswehr abgedeckt sein wird.
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