Eine Paneldiskussion im BMVgBundesministerium der Verteidigung bildete den Start für eine breit ausgelegte gesellschaftliche Debatte: Sind bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr sinnvoll? Wie weit reicht die Verantwortung zum Schutz unserer Streitkräfte im Auslandseinsatz? Oder ist die Gefahr, vorschnell militärische Gewalt einzusetzen zu groß? Die #DrohnenDebatte2020 beschäftigt sich mit diesen und weiteren politischen, rechtlichen sowie ethischen Gesichtspunkten und wird durch eine Reihe von Veranstaltungen im Verlauf des Jahres begleitet.
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung fordert, dass eine ausführliche völkerrechtliche, verfassungsrechtliche und ethische Würdigung einer Entscheidung über die Beschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr vorauszugehen hat. Nachdem das BMVgBundesministerium der Verteidigung dieser Verantwortung mit einer breit angelegten gesellschaftlichen Debatte über die rechtlichen, politischen sowie ethischen Dimensionen nachgekommen war, legte das Verteidigungsministerium nun seinen Bericht zur Sache dem Bundestag vor.
Auftakt der #Drohnendebatte2020: eine crossmedial und interaktiv geführte Podiumsdiskussion via Twitter und E-Mail mit Fachleuten aus Bundeswehr, Politik, Wissenschaft, Kirchen und Vertretern weiterer gesellschaftlicher Institutionen.
Ein Livechat mit Staatssekretär Peter Tauber und dem Generalinspekteur der Bundeswehr, General Eberhard Zorn bot den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, an der öffentlichen Drohnendebatte teilzunehmen.
Zur Information und Diskussion über militärisch-operative Aspekte eines möglichen Einsatzes bewaffneter Drohnen durch die Bundeswehr bot das BMVgBundesministerium der Verteidigung eine Präsentation unter Leitung des Parlamentarischen Staatssekretärs im BMVgBundesministerium der Verteidigung, Peter Tauber, an. Diese richtete sich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und ihre Mitarbeiter.
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