Erst, wenn auch die Haushälter grünes Licht gegeben haben, darf die Bundeswehr die Verträge abschließen.
Rüstungsinvestitionen unterliegen in Deutschland der politischen Kontrolle. Alle Beschaffungs- und Entwicklungsprojekte der Bundeswehr mit einem Investitionsvolumen von 25 Millionen Euro oder mehr bedürfen vor Vertragsschluss der gesonderten Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Daher haben die 25-Millionen-Euro-Vorlagen auch ihren Namen.
Hier finden Sie aktuelle Berichterstattung rund um das Thema Beschaffung und 25-Millionen-Euro-Vorlagen.
Bevor die Bundeswehr für das entsprechende Beschaffungs- oder Entwicklungsprojekt die Verträge mit Industrie und Dienstleistern schließen kann, muss der Bundestag über die einzelnen Vorhaben entscheiden. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVgBundesministerium der Verteidigung) leitet seinen inhaltlichen Beitrag für eine entsprechende Vorlage an das Bundesministerium der Finanzen (BMFBundesministerium der Finanzen). Auf Grundlage des Beitrages des BMVgBundesministerium der Verteidigung wird durch das BMFBundesministerium der Finanzen eine 25-Millionen-Euro-Vorlage erstellt und dem Haushaltsausschuss des Bundestages zugeleitet. Erst, wenn auch die Haushälter grünes Licht gegeben haben, darf die Bundeswehr die Verträge abschließen
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