Am 28. Februar wurde der Verteidigungsausschuss des deutschen Bundestages über weitere Erkenntnisse zum Flugunfall des TIGER-Hubschraubers im Rahmen des MINUSMAMission Multidimensionnelle Intégrée des Nations Unies pour la Stabilisation au Mali-Einsatzes unterrichtet. Bei dem Absturz des Kampfhubschraubers am 26. Juli 2017 circa 70 Kilometer nordöstlich von Gao kamen beide Piloten ums Leben. Der aktuelle Stand der Untersuchung weist auf technische Auffälligkeiten hin, die nur bei dem verunglückten Hubschrauber festgestellt werden konnten.
Die Befundung der wesentlichen Bauteile des Rotorsystems (Rotorblätter bis Hauptgetriebe) wurde über die letzten Monate kontinuierlich weitergeführt. Aus den bislang untersuchten Materialproben der Wrackteile lassen sich nach wie vor keine Hinweise auf eine für den Absturz ursächliche Fehlfunktion ableiten. Darüber hinaus konnte Beschuss als mögliche Absturzursache unter Einbeziehung von Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamtes ausgeschlossen werden. Ein Zusammenhang zwischen den klimatischen Bedingungen im Einsatzland Mali und dem Unfallgeschehen ist basierend auf den vorliegenden Untersuchungsergebnissen ebenfalls nicht zu erkennen.
Die bereits im September 2017 thematisierte auffällige Abweichung im Längssteuer des Unfallluftfahrzeuges hat sich in der weiterführenden Untersuchung bestätigt. Dadurch wurde am Unfallluftfahrzeug der maximale und normalerweise verfügbare Steuerweg in der Nickachse nach vorne erheblich eingeschränkt, wodurch der Autopilot an seine Steuergrenze gelangte und sich entsprechend der bestehenden Systemauslegung in dieser Achse abschaltete. In der Folge kippte der Hubschrauber innerhalb von drei Sekunden in einen unkontrollierten steilen Sturzflug, bei dem hohe negative Beschleunigungswerte erreicht wurden. Es ist davon auszugehen, dass die Besatzung von diesem Manöver überrascht wurde und, in Verbindung mit den aufgetretenen Kräften, ihre Handlungsfähigkeit vorübergehend stark eingeschränkt war. Im Verlauf dieses unkontrollierten Flugzustandes wurden die Belastungsgrenzen des Luftfahrzeuges überschritten und es kam zu einem strukturellen Versagen von Hubschrauberkomponenten.
Da die auffällige Abweichung in der Längssteuerung nach entsprechenden Untersuchungen bei keinem anderen TIGER-Hubschrauber der Bundeswehr festgestellt wurde, konnte der Flugbetrieb bereits im vergangenen Jahr unter Auflagen wieder freigegeben werden.
Wie es zu dieser Abweichung im Steuerverhalten des verunfallten Hubschraubers kommen konnte, ist Gegenstand weiterer Untersuchungen.
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