Für Aufnahmeersuchen afghanischer Ortskräfte sind jeweils die deutschen Ministerien und Organisationen zuständig, für die die Menschen gearbeitet haben. Deshalb hat das Verteidigungsministerium für seine ehemaligen Beschäftigten eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet.
Ortskräfte, die bisher noch kein Visum oder noch keine Aufnahmezusage erhalten haben, können sich dazu mit ihrem früheren Arbeitgeber in Verbindung setzen. Voraussetzung ist, dass das Beschäftigungsverhältnis nicht bereits vor 2013 endete.
Für ehemalige Beschäftigte des Bundesministeriums der Verteidigung bedeutet das: Sie können dieses per E-Mail unter RSMESEinsWVStOKV@bundeswehr.org kontaktieren.
Alle anderen Gruppen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum Beispiel der Entwicklungszusammenarbeit, des Bundesinnenministeriums oder des Auswärtigen Amtes, finden auf den jeweiligen Webseiten ihre Ansprechpartner.
Die deutschen Botschaften in den Nachbarstaaten Afghanistans können Ortskräfte mit Aufnahmezusage und Ortskräfte, die bereits ein Visum haben, vor Ort bei der Weiterreise nach Deutschland unterstützen. Bis zu diesem Punkt bleiben die bisherigen Arbeitgeber die Ansprechpartner.
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