Der Bundessicherheitsrat definiert und koordiniert die strategische Ausrichtung Deutschlands in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Daran hat der Verteidigungsminister großen Anteil. Er ist als „beauftragter Vorsitzender“ ständiges Mitglied des Gremiums. Er führt den Vorsitz, wenn Bundeskanzler und Vizekanzler verhindert sind.
Weitere ständige Mitglieder des Gremiums sind die Bundesminister und -ministerinnen des Auswärtigen, der Finanzen, des Innern, der Justiz, für Wirtschaft und Technologie, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie der Chef des Bundeskanzleramts. Von Fall zu Fall können Minister oder Ministerinnen weiterer Ressorts sowie andere Funktionsträger der Bundesregierung zu den Sitzungen hinzugezogen werden, wenn es die Lage erfordert. Der Generalinspekteur der Bundeswehr ist in beratender Funktion regelmäßiger Sitzungsteilnehmer des Bundessicherheitsrates.
Der Bundessicherheitsrat ist ein Kabinettsausschuss der Bundesregierung. Das heißt, dieses Gremium ist dem Bundeskabinett zugeordnet und eine ständige Regierungseinrichtung. Der Rat tagt bei Bedarf, also in unregelmäßigen Abständen. Die Sitzungen des Bundessicherheitsrates, die im Kanzleramt stattfinden, sind geheim. Die Protokolle werden unter Verschluss gehalten.
Die Beschlüsse des Bundessicherheitsrates sind Empfehlungen an das Bundeskabinett, denen dieses in der Regel folgt. Das Bundeskabinett kann das letzte Entscheidungsrecht aber auch direkt an den Bundessicherheitsrat delegieren. So gehört beispielsweise neben der Definition und Koordination der strategischen Ausrichtung Deutschlands in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik die Entscheidung über Rüstungsexporte zu den Aufgaben des Gremiums.
Der Bundessicherheitsrat wurde am 6. Oktober 1955 gegründet, damals hieß das Gremium allerdings noch „Bundesverteidigungsrat“. Bundeskanzler Konrad Adenauer hielt eine „Koordinierung der sich im Zusammenhang mit der Landesverteidigung, dem deutschen Beitrag zur NATONorth Atlantic Treaty Organization und den deutschen bodenständigen Streitkräften ergebenden Fragen für erforderlich“, wie es in der damaligen Beschlussvorlage des Bundeskanzleramts hieß. Das Bundeskabinett beschloss, dass dieser Rat sich mit folgenden Aufgabenfeldern befassen sollte:
Im Zuge der sicherheitspolitischen Entwicklung in der Nachkriegszeit verlagerten sich die inhaltlichen Schwerpunkte des Gremiums, das am 28. November 1969 von „Bundesverteidigungsrat“ in „Bundessicherheitsrat“ umbenannt wurde. Während sich der Rat in den ersten Jahren der jungen Bundesrepublik vorrangig mit der Verteidigungskonzeption beschäftigte, also dem Aufbau der Bundeswehr und ihren Aufgaben für die Landes- und Bündnisverteidigung, befasste sich der Bundessicherheitsrat in den 1970-er Jahren hauptsächlich mit den Aspekten Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie mit militärischen und zivilen Fragen der Gesamtverteidigung.
In den 1980-er Jahren spielten Themen der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Nachrüstung (NATONorth Atlantic Treaty Organization-Doppelbeschluss) und der Rüstungskontrolle (INFIntermediate Range Nuclear Forces-Vertrag) eine besonders wichtige Rolle. In den 1990-er Jahren ging es vornehmlich um Rüstungsexporte. Zudem fungiert der Rat seit Februar 1990 als Kuratorium der Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKSBundesakademie für Sicherheitspolitik), die 1992 gegründet wurde.
Seit Mitte/Ende der 1990-Jahre befasst sich der Bundessicherheitsrat intensiv mit den Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Hier waren das Eingreifen der NATONorth Atlantic Treaty Organization mit Beteiligung deutscher Streitkräfte am 24. März 1999 im Kosovo oder die al-Qaida-Anschläge am 11. September 2001 und der daraus resultierende Bündnisfall der NATONorth Atlantic Treaty Organization – und damit auch ein Einsatz der Bundeswehr – wichtige Themen. Die Auslandseinsätze der Bundeswehr, insbesondere auf dem Balkan und in Afghanistan, beschäftigten in der Folge den Bundessicherheitsrat intensiv, später dann das deutsche Engagement in Afrika und anderswo in der Welt.
Mittlerweile stehen spätestens seit dem völkerrechtswidrigen Überfall Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 Themen der Landes- und Bündnisverteidigung sowie der Unterstützung der Ukraine im Fokus. Dazu kommen Fragen der Ausrüstung und Reorganisation der Bundeswehr im Zuge der Zeitenwende.
Somit dient der Bundessicherheitsrat der Bundesregierung als formelles Koordinierungsgremium. Es behandelt auf Ministerebene ressortübergreifend Angelegenheiten der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die nicht – oder noch nicht – im Bundeskabinett erörtert wurden. Diese Themen stehen auf der Agenda des Rates, weil aufgrund ihrer Komplexität Beratungsbedarf im Kreise der Minister und ihrer Ressorts besteht.
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