Das Bundeskabinett hat am 9. Februar grünes Licht für die Verlängerung der UNUnited Nations-geführten Mission UNMISSUnited Nations Mission in South Sudan (United Nations Mission in South Sudan) und der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Operation Sea Guardian um ein weiteres Jahr gegeben. Der Deutsche Bundestag muss darüber noch beraten und abstimmen.
Laut Beschluss des Bundeskabinetts soll die Mission UNMISSUnited Nations Mission in South Sudan bis zum 31. März 2023 verlängert werden. Die Mandatsobergrenze liegt dabei unverändert bei bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. UNMISSUnited Nations Mission in South Sudan dient dem Schutz der Zivilbevölkerung. Weiter gehört es zum Auftrag der Mission, die Menschenrechtssituation im Land zu beobachten und Verstöße zu untersuchen sowie die Bedingungen für humanitäre Hilfe im Land zu verbessern. Darüber hinaus unterstützt UNMISSUnited Nations Mission in South Sudan die Umsetzung des ausgehandelten Waffenstillstandsabkommens.
Zur Situation im Land: Trotz positiver Entwicklungen und Einbindung fast aller Gruppen in den Friedensprozess bleibt die Sicherheitslage weiter fragil und von Gewalt geprägt. Umso wichtiger bleibt daher das Engagement der Vereinten Nationen. Um das Mandat der Vereinten Nationen weiter umsetzen zu können, ist eine Fortsetzung der Unterstützung durch die Bundeswehr mit einem qualitativ hochwertigen militärischen Beitrag zu UNMISSUnited Nations Mission in South Sudan auch künftig ein wichtiges Zeichen für die Unterstützung Deutschlands für die Vereinten Nationen und langjähriger Bemühungen um nachhaltige Konfliktbewältigung und Friedensförderung.
Auch das Mandat der NATONorth Atlantic Treaty Organization-geführten maritimen Sicherheitsoperation Sea Guardian soll laut Kabinettsbeschluss um ein weiteres Jahr bis zum 31. März 2023 verlängert werden. Die personelle Obergrenze wird von 650 auf bis zu 550 deutsche Soldatinnen und Soldaten reduziert. Diese Reduzierung ist nunmehr möglich, da das Mandat angepasst und optimiert worden ist. So soll die Aufgabe „Informationsaustausch und Kapazitätsaufbau mit Staaten in der Mittelmeerregion“ mangels Relevanz in der bisherigen Einsatzpraxis entfallen. Auch das Grundprinzip der Bundeswehr als Parlamentsarmee wird gestärkt: Ein Einsatz innerhalb der Küstenmeere von Nicht-NATONorth Atlantic Treaty Organization-Staaten bedarf zukünftig zusätzlich der erneuten Zustimmung des Deutschen Bundestages. Das Erfüllen der Bündnisverpflichtungen wird durch diese Anpassungen weiterhin gewährleistet.
Die Operation dient der Stärkung der Sicherheit im Mittelmeer. Sea Guardian wurde auf den Weg gebracht, um im Mittelmeerraum Krisenentwicklungen und maritimen Terrorismus durch nichtstaatliche Akteure frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenwirken zu können. Damit leistet Deutschland auch geostrategisch einen selbstbewussten und wichtigen bündnispolitischen Beitrag an der maritimen Südflanke der NATONorth Atlantic Treaty Organization. Die beteiligten Schiffe und Flugzeuge unterstützen die Mission bei der kontinuierlichen Erstellung eines umfassenden Lagebildes. Durch Patrouillen, Besuche und die Kontrolle von Schiffen zeigt die Bundeswehr darüber hinaus Präsenz als präventiver und abschreckender Ordnungsfaktor im Einsatzgebiet.
Die Bundesregierung wird eine regelmäßige Evaluierung der Auslandseinsätze der Bundeswehr auf hohem qualitativen Niveau sicherstellen.
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