Das Soldatengesetz soll dahingehend geändert werden, dass Verfassungsfeinde künftig schneller aus der Bundeswehr entfernt werden können. Das Parlament hat das Gesetz am 17. November 2023 in zweiter und dritter Lesung beschlossen.
Durch das vom Bundestag beschlossene Gesetz wird es künftig möglich sein, dass Berufssoldatinnen und Berufssoldaten oder Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die bereits vier Dienstjahre absolviert haben, umgehend aus dem Dienstverhältnis entlassen werden können, wenn sie schwerwiegende verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Das gilt auch, wenn sie solche Bestrebungen in einem oder für einen Zusammenschluss von Personen unterstützen.
Bei einer Dienstzeit unter vier Jahren ist eine solche schnelle Entlassung aus dem Dienstverhältnis bereits nach der bestehenden Rechtslage möglich.
Grundlage für die Entlassung ist nach der jüngsten Gesetzesänderung ein neuer Tatbestand im Soldatengesetz. Demnach ist die Entlassung dann, unter Wahrung des Rechtsweges, durch die Behörde selbst per Verwaltungsakt möglich. Bislang war hierfür ein langwieriges Disziplinarverfahren erforderlich. Dieses konnte Jahre dauern, in denen die Soldatin oder der Soldat weiterhin Bezüge bekam.
Grundsätzlich muss in diesem Kontext betont werden, dass die weitaus meisten Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Gerade deshalb gehören diejenigen, die sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, nicht in die Bundeswehr.
Vor der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt hat der Bundesrat noch die Möglichkeit eines Einspruches. Das Gesetz muss der Bundespräsident unterschreiben. Die Änderung im Soldatengesetz soll voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
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