Der parlamentarische Untersuchungsausschuss, der den Umgang mit externer Beratung und Unterstützung der Bundesregierung im Geschäftsbereich des BMVgBundesministerium der Verteidigung seit Beginn der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags untersuchen wird, hat am Donnerstag seine Arbeit aufgenommen.
Das Gremium hat den Auftrag, den Umgang mit externer Beratung und Unterstützung der Bundesregierung im Geschäftsbereich des BMVgBundesministerium der Verteidigung seit Beginn der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags zu untersuchen.
Der Untersuchungsausschuss führt seine Arbeit in einem Unterausschuss mit neun Mitgliedern durch. Alle Mitglieder des Verteidigungsausschusses können jedoch bei Bedarf dem Unterausschuss beiwohnen. Die Untersuchung soll unter vertraglichen, rechtlichen, haushälterischen, geheimschutzrelevanten, militärischen, technologischen und politischen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Auch soll die Aufklärungs- und Informationspraxis im BMVgBundesministerium der Verteidigung zu diesem Vorgang Thema sein. Der Untersuchungsausschuss will seine Arbeit bis zum 31. August 2019 abgeschlossen haben.
Die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestags hatten den Antrag auf Konstituierung des Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 45a Absatz 2 des Grundgesetzes eingebracht.
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