Die GEKAGesellschaft zur Entsorgung chemischer Kampfstoffe und Rüstungsaltlasten, Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten, hat in den vergangenen 14 Monaten rund 500 Tonnen toxischer Chemikalien aus Libyen vernichtet. Je nach Zusammensetzung der Giftstoffe wurden dabei unterschiedliche Verfahren angewandt.
14 Monate hat die Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten (GEKAGesellschaft zur Entsorgung chemischer Kampfstoffe und Rüstungsaltlasten), gebraucht, um knapp 500 Tonnen giftige Chemikalien des ehemalilgen Regimes von Muammar al-Gaddafi zu vernichten. Die GEKAGesellschaft zur Entsorgung chemischer Kampfstoffe und Rüstungsaltlasten auf dem niedersächsischen Truppenübungsplatz Munster untersteht dem Bundesministerium der Verteidigung als Alleingesellschafter.
Chlorethanol, Tributylamin, Thionylchlorid und Phosphortrichlorid waren die vier toxischen Chemikalien aus Libyen, die die GEKAGesellschaft zur Entsorgung chemischer Kampfstoffe und Rüstungsaltlasten in Munster vernichtet hat. Sie konnten nicht alle durch dasselbe Verfahren vernichtet werden. Zwei wurden nacheinander in den beiden Verbrennungsanlagen der GEKAGesellschaft zur Entsorgung chemischer Kampfstoffe und Rüstungsaltlasten umweltgerecht unschädlich gemacht. Die beiden anderen mussten vorher hydrolysiert werden. Dabei wurden durch die Behandlung mit Wasser Salze oder Salzlösungen hergestellt.
Die Salze wurden anschließend umweltgerecht entsorgt. Hierzu wurden die technischen Voraussetzungen der GEKAGesellschaft zur Entsorgung chemischer Kampfstoffe und Rüstungsaltlasten mbHmit beschränkter Haftung durch die zuständigen niedersächsischen Behörden geprüft und genehmigt. Die zu entsorgenden Reststoffe wurden der „Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfällen“ (NGS) angezeigt. Die NGS hat den Entsorgungsprozess begleitet und sich fortlaufend über den Fortschritt sowie den Abschluss der Entsorgung informiert.
Insgesamt verfügt die GEKAGesellschaft zur Entsorgung chemischer Kampfstoffe und Rüstungsaltlasten über drei Vernichtungsanlagen: den einfachen Verbrennungsofen, eine mehrstufige Anlage zur Beseitigung von Bodenkontaminationen sowie einen Sprengofen für Munitionen unterschiedlicher Kaliber.
Die Voraussetzungen für die geplante Entsorgung durch Hydrolyse sind auf dem Anlagengelände innerhalb der ersten Verbrennungsanlage (VA 1) prinzipiell bereits vorhanden (Rührwerkbehälter, Dosierung und Messwerterfassung).
Die vorhandenen Behälter und Apparate der VA 1 sollen im Zuge der Änderungen mit einem Kühlkreislauf und einer Temperaturmessung für den Rührwerksbehälter ergänzt werden. Die hydrolysierbaren Verbindungen reagieren mit Wasser und bilden dabei Säuren.
Endprodukte Kochsalz und Glaubersalz
Damit sich bei der Hydrolyse keine freien, sauren Gase bilden, erfolgt die Hydrolyse gleichzeitig in verdünnter Natronlauge. Dadurch bilden sich nur ungefährliche Salze. Bei Thionylchlorid wird, falls für die weitere Entsorgung notwendig, noch Wasserstoffperoxid zugegeben, um entstehendes Sulfit zum Sulfat zu oxidieren.
Der bestehende Reaktionsbehälter dient der Konditionierung der in der VA 1 anfallenden Waschwässer und soll abwechselnd nun auch für die Hydrolyse der Abfälle genutzt werden. Für die Hydrolyse wird verdünnte Natronlauge vorgelegt. Anschließend werden die flüssigen Abfälle langsam zudosiert. Da bei der Reaktion Wärme freigesetzt wird, wird der Behälter über ein Kühlaggregat zusätzlich gekühlt.
Die bei der Hydrolyse entstehenden Salze können zum Teil auch im täglichen Alltag genutzt werden, etwa als Kochsalz oder Glaubersalz.
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