Der Bundesrat hat den Weg für das Sondervermögen Bundeswehr und damit für Investitionen von bis zu 100 Milliarden Euro frei gemacht. Wie im Bundestag bedurfte es für die dazu notwendige Änderung des Grundgesetzes einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Vertretung der Länder verabschiedete auch das Gesetz zur Einrichtung des Sondervermögens.
Die Beschaffung dringend benötigten Materials für die Streitkräfte kann nun anlaufen. Den Schwerpunkt bilden Ausgaben für die „Dimension Luft“ bei Luftwaffe, Herr und Marine, gefolgt von Mitteln für die Dimensionen Führungsfähigkeit /Digitalisierung, Land und See.
„Ich freue mich sehr, dass nun im Bundesrat die letzte Hürde für das Sondervermögen genommen wurde. Es liegt viel Arbeit vor uns, um die Bundeswehr nun endlich so auszurüsten, wie es für ihren Auftrag der Landes- und Bündnisverteidigung notwendig ist“, so Verteidigungsministerin Christine Lambrecht.
Da die Schuldenbremse auf das Sondervermögen keine Anwendung finden soll, war eine Grundgesetzänderung nötig geworden. Ein neuer Absatz in Artikel 87a wird nun die Kreditaufnahme für neue Flugzeuge, Schiffe, Panzer, Munition aber auch persönliche Ausrüstung für Soldatinnen und Soldaten regeln. Die geplante Beschaffung von F-35-Tarnkappenflugzeugen und schweren Transporthubschraubern des Modells CH-47 ist bereits eingeleitet.
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