In erster Linie ist Verteidigungspolitik Sache des Bundes, von Regierung und Parlament. Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. In diesem Kontext ist der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestags hinlänglich bekannt. Ein solches Gremium gibt es aber nicht nur dort, sondern auch der Bundesrat hat einen Ausschuss für Verteidigung.
Der Bundesrat, die Kammer der 16 Bundesländer, hat in der Verteidigungspolitik gesetzlich festgelegte Rechte. Das Grundgesetz schreibt vor, dass die Länder bei Gesetzen des Bundes mitwirken. Deshalb befasst sich auch im Bundesrat ein eigener Ausschuss für Verteidigung mit Gesetzen rund um die Bundeswehr. Dabei handelt es sich in der Regel um Gesetze und Verordnungen, an denen der Bundesrat gemäß der Verfassung zu beteiligen ist. Die meisten dieser Gesetze sind sogenannte Einspruchsgesetze, die ohne Zustimmung des Bundesrates zustande kommen. Der Bundesrat darf im nationalen Gesetzgebungsverfahren Änderungen vorschlagen.
So musste der Ausschuss für Verteidigung zum Beispiel an folgenden Gesetzen beteiligt werden:
Der Ausschuss für Verteidigung des Bundesrates befasst sich regelmäßig mit aktuellen Fragen der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik; dazu gehören insbesondere Reformüberlegungen zur Stärkung der Bundeswehr, die zivil-militärische Zusammenarbeit, Fragen der nationalen und internationalen Sicherheitspolitik und die Agenda der Rüstungsvorhaben.
Der Staat hat die Pflicht zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Es geht immer darum, sie mit allen Mitteln, die dem Staat zur Verfügung stehen, zu schützen. Beim Krisenfall im Innern, in dem die Bundeswehr zur Amtshilfe eingesetzt werden kann. Das ist beispielsweise bei Unterstützungsleistungen für die Polizei der Fall. Terroranschläge, wie sie etwa in Brüssel und Paris passierten, sind auch in Deutschland nicht ausgeschlossen. Dagegen muss das Land gewappnet sein. Das bedeutet, auch bei möglichen terroristischen Großlagen in Deutschland kann das Know-how und die militärische Ausrüstung der Bundeswehr zur Amtshilfe genutzt werden – dies unter Berücksichtigung der Verfassungslage. Die entsprechenden Fragen werden im Ausschuss für Verteidigung des Bundesrates regelmäßig erörtert.
Die erste Hilfeleistung im Inneren erfolgte während der Hamburger Flutkatastrophe im Februar 1962. Sie gilt als Vorbild für die Amtshilfe. Die Kooperation zwischen den Ländern und der Bundeswehr ist gerade in heutigen Zeiten auf diversen Feldern der inneren Sicherheit immer wichtiger geworden. Die Bundeswehr verfügt über Fähigkeiten, über technische Ausstattung, wie sie die Bundespolizei und die Polizeien der Länder nicht haben – so etwa über Kampfjets der Luftwaffe. Die entsprechenden Amtshilfeverfahren werden ebenfalls im Ausschuss für Verteidigung des Bundesrates diskutiert.
Bei diversen Terror-Fall-Übungen wurde die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr, Polizei und zivilen Hilfsorganisationen eingeübt. Die Übungen liefen in der Regel unter dem Kommando der Polizei ab.
Vorsitzender des Ausschusses ist derzeit Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die weiteren 17 Mitglieder des Ausschusses für Verteidigung des Bundesrates sind in aller Regel Regierungschefs der Länder oder die Innenminister.
Der Ausschuss für Verteidigung tritt nicht regelmäßig, sondern nur bei Bedarf zusammen. Die Sitzungen des Ausschusses sind nicht öffentlich. Die Bundesregierung nimmt an Sitzungen des Ausschusses für Verteidigung des Bundesrates teil; wenn es die Themenlage erfordert, so etwa die Verteidigungsministerin.
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