Im vergangenen Jahr kam die internationale Rüstungskontrolle ab Mitte März durch die Pandemie zunächst zum Erliegen. Deutschland und fünf weitere OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa-Staaten erklärten jedoch bereits ab dem 1. Juli 2020 ihre Bereitschaft, die Aktivitäten zur Rüstungskontrolle unter strengen Hygieneregeln wieder aufzunehmen.
Wirksame Hygienekonzepte sowie neue Verfahren und Prozesse ermöglichten die Wiederaufnahme der Kontrollaktivitäten. So konnten andere Nationen ab dem zweiten Halbjahr 2020 vertragliche Pflichten in Deutschland und die Bundesrepublik Deutschland wiederum vertragliche Rechte im Ausland wahrnehmen.
Unter strengen Hygieneauflagen und Schutzmaßnahmen war es beispielsweise möglich, dass russische Inspektoren Mitte August auf Grundlage des Wiener Dokuments ein Gebiet im Raum Bremerhaven–Nordholz–Munster–Bergen überprüfen konnten.
Durch Einweisungsvorträge der dort stationierten Truppenteile und einen Hubschrauberüberflug über das Gebiet konnten sie sich davon überzeugen, dass es keine nach dem Wiener Dokument ankündigungspflichtigen militärischen Aktivitäten gab.
Zeitgleich wurde auf Grundlage des Vertrags über den Offenen Himmel ein Beobachtungsflug der Russischen Föderation über Süddeutschland durchgeführt.
Nur wenige Wochen später führte das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr) wiederum zeitgleich zwei Rüstungskontrollmaßnahmen in beziehungsweise über der Russischen Föderation durch: zum einen ebenfalls eine Inspektion am Boden auf Grundlage des Wiener Dokuments, zum anderen eine Beobachtung aus der Luft gemäß dem Vertrag über den Offenen Himmel.
Hierbei lag der Schwerpunkt auf der Beobachtung der ankündigungspflichtigen russischen Großübung Kavkaz in der Kaukasusregion. Die zuvor durch Russland bereitgestellten Informationen (12.900 Soldaten, 650 Kampfpanzer und gepanzerte Fahrzeuge, 150 Hubschrauber) sowie die Angaben zum Übungsgebiet haben die Inspektoren der Bundeswehr überprüft.
Dank eines umfassenden Hygienekonzeptes und strenger Auflagen konnte die Rüstungskontrollausbildung am ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr im zweiten Halbjahr 2020 ebenfalls wiederaufgenommen werden.
So war es möglich, mit stark reduzierter Teilnehmerzahl und überwiegend ohne internationale Lehrgangsteilnehmer noch sieben der insgesamt zehn geplanten Fachlehrgänge für Rüstungskontrollpersonal durchzuführen. Normalerweise werden am Zentrum in Geilenkirchen jährlich rund 160 Lehrgangsteilnehmer ausgebildet, davon etwa 60 ausländische Teilnehmer aus über 30 verschiedenen Nationen.
Externe Referenten werden derzeit überwiegend digital mit Onlinepräsentationen und Videokonferenzen eingebunden. Zudem finden internationale Konferenzen sowie bi- oder multilaterale Gespräche zwischen den Rüstungskontrolleuren aller Vertragsstaaten vermehrt in Form von Videokonferenzen statt.
Die Angehörigen des ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr bleiben so trotz der Pandemie mit anderen Verifikationsorganisationen im Gespräch und leisten weiterhin ihren Beitrag zur Vertrauensbildung und Völkerverständigung.
Rüstungskontrolle |
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Das Ziel der Rüstungskontrolle ist, durch Transparenz und Vertrauensbildung einen Beitrag zur internationalen Sicherheit und Stabilität zu leisten. Auf Grundlage internationaler Verträge und Abkommen werden beispielsweise Informationen über Waffensysteme wie Art, Anzahl, Standorte oder über bevorstehende militärische Übungen bestimmter Größenordnungen unter den Vertragsstaaten ausgetauscht. Diese Angaben können im Rahmen vertraglich festgelegter Verfahren durch gegenseitige Inspektionen oder Kontrollbesuche überprüft – im Jargon der Rüstungskontrolleure „verifiziert“ – werden. Verifikation findet aus der Luft und auf dem Boden statt. |
Wiener Dokument und Vertrag über den Offenen Himmel |
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Auf der Grundlage des Wiener Dokuments über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen der OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa-Teilnehmerstaaten aus dem Jahr 1990 werden Inspektionen am Boden durchgeführt, bei denen auch Hubschrauberüberflüge vorgesehen sind. |
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