Soldatinnen und Soldaten, die bis zum Stichtag 3. Juli 2000 wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität dienstrechtlich erheblich benachteiligt worden sind, sollen rehabilitiert und entschädigt werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag gebilligt.
Der Bundestag hat am 20. Mai das „Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten“ – abgekürzt SoldRehaHomG – beschlossen.
Das Gesetz sieht eine pauschalierte Entschädigung von 3.000 Euro für jedes aufgehobene wehrdienstgerichtliche Urteil und einmalig 3.000 Euro für andere erhebliche dienstrechtliche Benachteiligungen vor. Dazu zählen beispielsweise die Entlassung aus dem Dienst, die Entfernung aus der Führungsverantwortung im Truppendienst oder die Versagung von Beförderungen.
Homosexuelle Soldaten und Soldatinnen wurden in der Bundeswehr jahrzehntelang systematisch diskriminiert. Bis zum Jahr 2000 waren sie in den Streitkräften unerwünscht. Erst unter dem Druck der Öffentlichkeit passten sich die Streitkräfte dem gesellschaftlichen Wandel an. Heute sind homosexuelle Soldatinnen und Soldaten selbstverständlicher Teil der Bundeswehr.
Bereits im September 2020 hatte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer die Gesetzesinitiative angekündigt. Betroffene Soldatinnen und Soldaten sollen zügig entschädigt werden, sobald das Gesetz – voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli – in Kraft getreten ist.
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