Annegret Kramp-Karrenbauer hat dem Bundestag am Freitag das „Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten“ (SoldRehaHomG) vorgestellt. Es soll Ende Mai in Kraft treten.
Die Streitkräfte hatten homosexuelle Soldaten jahrzehntelang systematisch diskriminiert. Wer offen zu seiner Homosexualität stand, musste mit erheblichen Karrierenachteilen rechnen. Homosexuellen Soldaten wurde vorgeworfen, ihnen mangele es an Autorität und sie seien erpressbar. Erst im Jahr 2000 hatte die Bundeswehr diese Praxis beendet.
Wie berichtet, sollen die Betroffenen nun gesetzlich rehabilitiert werden: Das Gesetz sieht vor, alle bis zum Stichtag 2. Juli 2000 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen ergangenen wehrdienstgerichtlichen Urteile aufzuheben.
Zudem sollen die Betroffenen symbolisch entschädigt werden: Für jedes zu Unrecht ergangene Urteil und einmalig für sonstige dienstrechtliche Benachteiligungen sollen jeweils pauschal 3000,- Euro ausgezahlt werden. Dies ermöglicht eine zügige Bearbeitung der Entschädigungsansprüche und folgt vor allem dem Gedanken anzuerkennen, dass die genannten Benachteiligungen das Geschehene und deren Folgen aus heutiger Sicht grundrechtswidrig sind.
Für die Feststellung des Anspruchs soll dabei eine Glaubhaftmachung der dienstrechtlichen Benachteiligung (gegebenenfalls durch Versicherung an Eides statt) ausreichend sein. Wer in der Bundeswehr degradiert wurde, für den ist zudem vorgesehen, dass er auf Antrag den alten Dienstgrad wieder führen darf.
Das Verteidigungsministerium hatte das Gesetzesvorhaben im vergangenen Jahr eingeleitet. Zunächst war im September die Studie „Tabu und Toleranz“ vorgestellt worden, mit der die Diskriminierungspraxis der Streitkräfte wissenschaftlich aufgearbeitet worden war. Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer hatte sich bei den Betroffenen für das erlittene Unrecht entschuldigt und ihre gesetzliche Rehabilitierung angekündigt.
Das SoldRehaHomG lehnt sich eng an das „Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlung verurteilten Personen“ (StrRehaHomG) von 2017 an. Das Parlament hatte im November den Weg für den Gesetzentwurf geebnet. Im Februar wurde er im Bundesrat behandelt.
Nun liegt das SoldRehaHomG im Bundestag. Schließt sich das Parlament dem Vorhaben an, kann das Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich Ende Mai abgeschlossen werden. Mit der Veröffentlichung tritt das SoldRehaHomG in Kraft.
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