Das Verteidigungsministerium hat den Evaluierungsbericht zum Gesetz zur Rehabilitierung von Soldatinnen und Soldaten vorgelegt, die wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligt wurden. Der Bericht zieht eine positive Zwischenbilanz: Die Ziele des Gesetzes wurden erreicht.
Das „Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten“ (SoldRehaHomG) ist am 23. Juli 2021 in Kraft getreten.
Es regelt die Wiedergutmachung von Unrecht, das homosexuelle Menschen in den deutschen Streitkräften – sowohl in der Bundeswehr als auch in der damaligen Nationalen Volksarmee (NVA) – erlitten haben.
Zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten wurde nun überprüft, ob durch das SoldRehaHomG die beabsichtigten Verbesserungen für die Betroffenen erzielt wurden. Auskunft darüber gibt der jetzt vorliegende, umfassende Evaluierungsbericht.
Demnach ist das vorrangige Ziel des Gesetzes erreicht worden: (Ehemalige) Soldatinnen und Soldaten der Streitkräfte, die bis in das Jahr 2000 dienstrechtliche Benachteiligungen wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität erfahren haben, konnten individuell rehabilitiert und entschädigt werden. Rund 400.000 Euro wurden als symbolische Wiedergutmachung bislang an die Berechtigten ausgezahlt.
Der Evaluierungsbericht dokumentiert weiter, dass sich auch die Umsetzung des Gesetzes im Verteidigungsministerium bewährt hat: Rehabilitierung und Entschädigung werden in einem stringenten Prozess von der Rehabilitierungs- und Entschädigungsstelle aus einer Hand erbracht. Das gewährleistet ein äußerst zügiges und niedrigschwelliges Verfahren zu Gunsten der Betroffenen.
In den zwei Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden laut Evaluierungsbericht bislang 178 Anträge eingereicht. Das sind weniger als vom Verteidigungsministerium anfangs erwartet. Dessen Annahmen fußten aber seinerzeit auf einer nur sehr eingeschränkten Datenlage.
Der Evaluierungsbericht unterstreicht auch, dass sich die Aussöhnung der betroffenen Soldatinnen und Soldaten mit der Bundeswehr nicht allein an der Zahl der erfolgreichen Rehabilitierungsverfahren und den damit verbundenen Zahlungen messen lässt – auch individuelle, wertschätzende Kommunikation und kameradschaftliche Zuwendung gehören dazu genauso wie das ausdrückliche Eingeständnis der Bundeswehr, dass Betroffenen seinerzeit Unrecht widerfahren ist.
Der Bericht hebt hervor, dass das Gesetz nicht nur die individuelle Rehabilitierung Einzelner, sondern auch kollektive Rehabilitierungsmaßnahmen vorsieht – beispielsweise die Aufhebung wehrdienstgerichtlicher Urteile, die einvernehmliche homosexuelle Handlungen zum Gegenstand hatten. Die kollektiven Wirkungen des Gesetzes als Baustein für mehr Akzeptanz und Toleranz sexueller Vielfalt in der Bundeswehr gehen weit über die reine Bewertung der Zahl von Rehabilitierungen und Entschädigungen hinaus.
Starke Signale waren in diesem Kontext beispielsweise das öffentliche Setzen der Regenbogenflagge an den Dienstsitzen des Ministeriums anlässlich des Evaluierungsstichtages des Gesetzes, dem 23. Juli 2023. Ein weiteres Zeichen war die wiederholte Entschuldigung, die die Leitung des Ministeriums an die Betroffenen richtete.
Das Gesetz ist bis Ende 2040 befristet. Entschädigungen werden insgesamt für einen Zeitraum von fünf Jahren geleistet. Die Antragsfrist für eine Entschädigung läuft noch bis Juli 2026. Vom Evaluierungsstichtag, dem 23. Juli 2023, ausgehend, können damit noch drei weitere Jahre Entschädigungsleistungen beantragt werden. Flankiert durch eine intensive Information der Berechtigten soll so weiter eine Antragstellung ermöglicht werden.
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