Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Entwurf eines „Gesetzes zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistikverordnung“ beschlossen. Künftig sollen kurzfristig benötigte Rüstungsgüter beispielsweise für mandatierte Auslandseinsätze und einsatzgleiche Verpflichtungen schneller und einfacher beschafft werden können.
Der Gesetzentwurf ermöglicht eine stärkere Berücksichtigung der Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen im Vergabeverfahren. Die Bundeswehr soll dadurch flexibler auf plötzlich auftretende Herausforderungen und Beschaffungsbedarfe reagieren können. Die Neuregelung betrifft mandatierte Auslandseinsätze, einsatzgleiche Verpflichtungen, friedenssichernde Maßnahmen, Maßnahmen zur Terrorabwehr sowie Großschadenslagen. Eine weitere Erleichterung wird es nach dem Gesetzentwurf für verteidigungsindustrielle Schlüsseltechnologien geben.
Eine entsprechende Anpassung des Vergaberechts im Bereich Sicherheit und Verteidigung war im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Der Gesetzentwurf wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erarbeitet. Neben der Erleichterung der Beschaffung sieht er auch Änderungen der Vorgaben für die nationale Vergabestatistik vor und stellt sicher, dass künftig Informationen über den Einkauf der öffentlichen Hand zentral erfasst werden können. Bundesrat und Bundestag müssen dem Vorhaben der Regierung noch zustimmen.
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