Das Parlament hat in erster Lesung das Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz für das militärische Personal der Bundeswehr behandelt. In ihrer Rede warb die Parlamentarische Staatssekretärin Siemtje Möller für die rasche Umsetzung der Paragrafen, durch die das militärische Gleichstellungsrecht an das bereits novellierte zivile Bundesgleichstellungsgesetz angepasst werden soll.
Passen Sie jetzt Ihre Datenschutzeinstellungen an, um dieses Video zu sehen
Die erste Lesung zu diesem Thema war im Bundestag in der Nacht auf den 20. Oktober angesetzt. Die Parlamentarische Staatssekretärin Siemtje Möller machte zu später Stunde im Parlament deutlich: Nach wie vor seien es noch immer viel zu wenige Frauen, die den Weg zur Bundeswehr fänden. Frauen seien ein Gewinn für die Streitkräfte.
Gemischte Teams arbeiteten effektiver und seien produktiver. Diversität sei ein Erfolgsfaktor. Es gehe darum, die Attraktivität des Berufes in der Bundeswehr zu steigern – und damit auch Kampfkraft und Verteidigungsfähigkeit der Streitkräfte. „Die heutige Novellierung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes ist ein wichtiger Baustein. Es handelt sich um einen überfälligen Schritt das militärische Gleichstellungsrecht an das zivile Recht anzupassen“, so Möller im Plenum.
Das Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz ist ein sogenanntes Mantel- oder Artikelgesetz: Mit ihm sollen gleichzeitig mehrere Gesetze unterschiedlicher Inhalte geändert werden.
Der Anteil von Soldatinnen in allen Bereichen der Streitkräfte soll steigen. Das gilt besonders in Führungspositionen.
Die im Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz gebündelten Maßnahmen sollen die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr sichern. Die Streitkräfte sollen damit weiter als moderner Arbeitgeber fortschrittlich aufgestellt werden.
Die Gesetzesnovelle soll einen Beitrag zur Geschlechtergleichstellung leisten. Diese ist eines von 17 Zielen, die sich die Vereinten Nationen zur nachhaltigen Entwicklung der Welt gesetzt haben.
Die Rechte der militärischen Gleichstellungsbeauftragten sollen deutlich gestärkt werden, analog zu den Regelungen des zivilen Bundesgleichstellungsgesetzes.
Ein weiteres Ziel des Gleichstellungsfortentwicklungsgesetzes ist die bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Hierzu zählt zum Beispiel eine bessere finanzielle Unterstützung bei der Kinderbetreuung.
Soldatinnen und Soldaten sollen bei der Betreuung von Familienangehörigen stärker unterstützt werde. Das gilt besonders in Krisenlagen sowie im Bündnis- oder Verteidigungsfall. Betreuungskosten sollen daher leichter und in größerem Umfang erstattet werden können.
Das Gesetz sieht den Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bei Versorgungsbeziehenden mit einem vorübergehend erhöhten Ruhegehaltssatz vor. Diese Personen sollen eine Beschäftigung über den Rahmen eines Minijobs hinaus ausüben können, ohne dass der Anspruch auf vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltes entfällt.
Das neue Gesetz sorgt dafür, dass Reservistendienstleistende den Angehörigen der aktiven Truppe bei der Prämie für besondere Einsatzbereitschaft laut Paragraf 42b des Bundesbesoldungsgesetzes gleichgestellt werden.
Nach der ersten Lesung wird der Bundestag in zweiter Lesung abschließend beraten und über das Gesetz abstimmen.
Inhalte teilen via