Die EUEuropäische Union-Mitgliedstaaten haben sich unter der deutschen EUEuropäische Union-Ratspräsidentschaft geeinigt und beweisen Handlungsfähigkeit: Ab sofort können Drittstaaten an PESCOPermanent Structured Cooperation-Projekten teilnehmen. Das nützt der gemeinsamen Sicherheit in Europa.
Die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCOPermanent Structured Cooperation) bildet eines der Kernelemente zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVPGemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) der Europäischen Union. Angesichts der Herausforderungen im wechselhaften Sicherheitsumfeld Europas trägt PESCOPermanent Structured Cooperation mit der Koordinierten Jährlichen Überprüfung der Verteidigungsplanung (CARDCoordinated Annual Review on Defence) und dem Europäischen Verteidigungsfonds (EVFEuropäische Verteidigungsfonds) dazu bei, die europäische Handlungsfähigkeit und Resilienz entscheidend zu stärken. Mit einer verbesserten Koordination in der Fähigkeitsentwicklung und bei der operationellen Bereitstellung von Kräften soll den sicherheitspolitischen Herausforderungen in Europa gemeinsam begegnet werden.
Kern von PESCOPermanent Structured Cooperation sind 20 verbindliche Verpflichtungen im Verteidigungsbereich wie beispielsweise die regelmäßige Erhöhung der Verteidigungshaushalte und der Interoperabilität. Konkrete Projekte machen PESCOPermanent Structured Cooperation sichtbar und greifbar. Das übergreifende Ziel der Projekte ist es, Koordination und Kooperation bei Fähigkeitsentwicklung und Organisationsstrukturen voranzutreiben. In gegenwärtig 46 aktiven Projekten arbeiten die EUEuropäische Union-Mitgliedstaaten beispielsweise daran, die militärische Mobilität in Europa zu verbessern und die Kooperation der Sanitätsdienste der Streitkräfte zu intensivieren. Bereits seit 2018 haben die Mitgliedstaaten intensiv verhandelt, wie auch Drittstaaten – also solche Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören – an den PESCOPermanent Structured Cooperation-Projekten teilnehmen können (Drittstaatenregelung).
Die deutsche EUEuropäische Union-Ratspräsidentschaft hat deshalb sowohl in Brüssel als auch in den europäischen Hauptstädten viele intensive Gespräche geführt. Es wurden unterschiedliche Sichtweisen zusammengeführt. Am 28. Oktober einigte sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) auf den von der deutschen EUEuropäische Union-Ratspräsidentschaft eingebrachten Kompromissvorschlag. Für jedes Projekt werden gesondert Regeln der Zusammenarbeit formuliert, zugeschnitten auf die jeweiligen Themen und Bedürfnisse. Damit ist die Drittstaatenregelung auf Grundlage des deutschen Kompromissvorschlags formal angenommen.
Die Einigung auf eine Drittstaatenregelung bei PESCOPermanent Structured Cooperation verdeutlicht, dass im komplexen System der EUEuropäische Union zu umstrittenen Sachfragen zweckmäßige Kompromisse gefunden werden können. Umso größer ist die Freude, dass die Projektzusammenarbeit mit den Partnern der EUEuropäische Union beginnen kann. Die Einigung ist ein großer Erfolg der deutschen EUEuropäische Union-Ratspräsidentschaft im Bereich Sicherheit und Verteidigung. Dies ist auch an den positiven Reaktionen von EUEuropäische Union-Mitgliedstaaten und den transatlantischen Partnern erkennbar.
Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer sagte dazu: „Ich danke allen Beteiligten sehr für diesen Durchbruch nach intensiven Verhandlungen. Wir beweisen damit europäische Handlungsfähigkeit. Dies ist ein wichtiger und zweifacher Impuls: einerseits für PESCOPermanent Structured Cooperation und die europäische Verteidigungspolitik, andererseits für die EUEuropäische Union-NATONorth Atlantic Treaty Organization-Kooperation.“ Die Einigung ist für das generelle Engagement von Drittstaaten in der GSVPGemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik richtungsweisend. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der transatlantischen Partnerschaft und des Ausscheidens Großbritanniens aus der EUEuropäische Union ist die Möglichkeit, eng mit Partnern zu kooperieren, von zentraler Bedeutung für die Stärkung der europäischen Handlungsfähigkeit.
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