Der Deutsche Bundestag hat am 21. April 2021 beschlossen, dass sich die Bundeswehr auch künftig an der Anti-Piraterie-Mission EUNAVFOREuropean Union Naval Force (European Naval Force) Somalia – Operation Atalanta – und an der EUEuropäische Union-geführten Krisenbewältigungsoperation EUNAVFOREuropean Union Naval Force MEDMediterranean (Mediterranean) Irini beteiligen wird.
Die Mandate, die am 31. Mai beziehungsweise am 30. April 2021 ausgelaufen wären, werden durch die Entscheidung des Parlaments bis zum 30. April 2022 fortgeführt.
Kernauftrag der Operation Atalanta ist der Schutz von Schiffen des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen und der Mission AMISOMAfrican Union Mission in Somalia (African Union Mission in Somalia) der Afrikanischen Union. Die Operation hat in den vergangenen Jahren wesentlich dazu beigetragen, Piraten am Horn von Afrika erfolgreich zurückzudrängen. Kriminelle Netzwerke in Somalia bestehen allerdings fort.
Deshalb hat der Rat der EUEuropäische Union im Dezember 2020 die Aufgaben der Operation erweitert: Demnach trägt EUNAVFOREuropean Union Naval Force Somalia – Operation Atalanta auch zur Durchsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen (UNUnited Nations) gegen Somalia bei. Weiter bekämpft Atalanta den Drogenhandel. Das neue Bundestagsmandat ist an den EUEuropäische Union-Beschluss angepasst. Und so leistet nun auch die Bundeswehr ihren Beitrag zur Durchsetzung des Waffenembargos der UNUnited Nations gegen Somalia und zur Bekämpfung des Drogenhandels.
Die personelle Obergrenze der Anti-Piraterie-Mission am Horn von Afrika wird um 100 auf bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr reduziert. Diese Absenkung ergibt sich aus einer Anpassung des deutschen Beitrags: Dieser sieht nach der Entscheidung, den Seefernaufklärer P-3C Orion am Horn von Afrika nicht mehr einzusetzen, die Rückführung des deutschen Einsatzkontingents aus Dschibuti vor. Dort ist künftig – statt einer dauerhaften Stationierung – ein regelmäßiger temporärer Beitrag der Bundeswehr zu Atalanta vorgesehen, beispielsweise mit Schiffen und Booten. Die Beteiligung am Einsatz mit Stabspersonal im Operationshauptquartier im spanischen Rota soll fortgesetzt werden.
Weiter hat das Parlament grünes Licht für die Fortführung der Krisenbewältigungsoperation EUNAVFOREuropean Union Naval Force (European Union Naval Force) MEDMediterranean (Mediterranean) Irini im Mittelmeer gegeben. Die EUEuropäische Union-geführte militärische Operation ist Teil der Gesamtstrategie der Europäischen Union zur Stabilisierung Libyens.
Vorrangige Aufgabe von Irini ist die Umsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegenüber Libyen gemeinsam mit der Mission UNSMILUnited Nations Support Mission in Libya (United Nations Support Mission in Libya). Neben der Überwachung und Durchsetzung des Embargos leistet Irini einen Beitrag zur Verhinderung der illegalen Ausfuhr von Erdöl aus Libyen. Irini trägt darüber hinaus zum Kappen von Schleuser- und Menschenhändlernetzwerken im zentralen Mittelmeer bei.
Bei diesem Einsatz bleibt es bei der bisherigen personellen Obergrenze von bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Damit ist sowohl die Teilnahme mit Booten und Schiffen als auch mit einem Seefernaufklärer sowie mit Stabspersonal in den Führungsstäben sichergestellt.
Deutschlands Engagement bei Atalanta und Irini ist Teil des koordinierten Handelns der Europäischen Union im Kontext der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVPGemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik). Damit kommt die Bundesregierung auch ihrer Verpflichtung aus der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCOPermanent Structured Cooperation) zur Unterstützung von GSVPGemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik-Missionen nach.
Inhalte teilen via