Die Versorgung und Entschädigung wehrdienstbeschädigter Soldatinnen und Soldaten wird ab 2025 neu geregelt. Das Kabinett beschloss heute einen Entwurf des Verteidigungsministeriums für ein Soldatenentschädigungsgesetz.
Höhere Entschädigungen, mehr Transparenz beim Ausgleich beruflicher Nachteile und die Erbringung von Heil- und Rehabilitationsleistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung: Das Verteidigungsministerium will die Versorgung und Entschädigung wehrdienstbeschädigter Soldatinnen und Soldaten grundlegend neu regeln. Der Entwurf eines „Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts“ – kurz Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) – wurde am Mittwoch im Kabinett vorgestellt und beschlossen.
Das Gesetz soll die Versorgung der wehrdienstbeschädigten Soldatinnen und Soldaten auf ein modernes und zukunftsfähiges Fundament stellen. Als deutliches Zeichen der Fürsorge gilt es bei Inkrafttreten für alle Soldatinnen und Soldaten statusunabhängig und gleichermaßen für gesundheitliche Schädigungen im Zusammenhang mit dem Dienst im Inland oder im Ausland. Die Leistungen der Einsatzversorgung blieben davon unberührt.
Das Soldatenentschädigungsgesetz sieht unter anderem eine Anhebung der einkommensunabhängigen Entschädigungsleistungen sowohl für die Betroffenen als auch für etwaige Hinterbliebene vor. Die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) wird künftig die medizinischen Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen im Zusammenhang mit Wehrdienstbeschädigungen erbringen. So sollen die Betroffenen noch passgenauer versorgt werden. Zudem ist vorgesehen, Teilhabeleistungen künftig einkommensunabhängig zu gewähren. Auch sollen aktive Soldatinnen und Soldaten diese beanspruchen können.
Das Gesetz soll 2025 in Kraft treten.
Die Antragsbearbeitung soll zukünftig vollständig digital erfolgen. Dies umfasst neben einem digitalen Workflow, einer elektronischen Akte und Schnittstellen zu anderen Leistungsträgern vor allem die zeitgemäße barrierefreie Kommunikation über einen individuellen Onlinezugang. Die Entschädigungsansprüche können dann niedrigschwellig vom heimischen Rechner aus geltend gemacht werden. Damit soll den Geschädigten zukünftig deutlich persönlicher und noch sachgerechter geholfen werden.
Der Gesetzentwurf muss noch den Bundesrat und den Bundestag passieren. Das parlamentarische Verfahren soll bis Mitte des Jahres abgeschlossen sein, das Gesetz am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes wird aufgrund der vollumfänglichen Digitalisierung dieses komplexen Vorhabens sowie für weitreichende organisatorische Maßnahmen benötigt. Ein Jahr vor Inkrafttreten des Gesetzes soll eine Übergangsregelung greifen.
Hintergrund für die Neuregelung ist die Ablösung des Bundesversorgungsgesetzes durch das Sozialgesetzbuch XIV zum 1. Januar 2024. Bislang wurden die Ansprüche wehrdienstbeschädigter Soldatinnen und Soldaten nach ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr über das Bundesversorgungsgesetz geregelt. Da das neue Sozialgesetzbuch vor allem auf die Entschädigung ziviler Opfer von Gewalt und Terror abstellt, wurde aus Sachmäßigkeitserwägungen entschieden, die Beschädigtenversorgung für Soldatinnen und Soldaten in einem eigenen Gesetz zu regeln.
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