Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat dem Verteidigungsausschuss und dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am Donnerstag den aktuellen Bericht zur Materiellen Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme vorgelegt. Zeitgleich wird der 10. Bericht zu Rüstungsangelegenheiten veröffentlicht, der einen Überblick hinsichtlich der Entwicklung und Beschaffung von ausgewählten Rüstungsprojekten bietet.
Bereits seit fünf Jahren werden das Parlament und die Öffentlichkeit über die Verfügbarkeit und die materielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr unterrichtet, zuletzt im März 2019. Wie im vergangenen Jahr zieht der Bericht eine detaillierte und umfangreiche Bilanz über die Nutzung der 66 Hauptwaffensysteme im Berichtszeitraum Januar bis Oktober 2019.
Die sich damit bietende Gesamtschau gibt detaillierte Einblicke auf aktuelle Fähigkeiten der Bundeswehr, so dass eine Kenntnis durch Unbefugte die Sicherheitsinteressen des Landes berühren und gegebenenfalls schädigen würde. Aus diesem Grund wurde der Bericht in zwei Teile gegliedert. Dabei trägt der geheime Anteil dem besonderen Informationsbedürfnis des Parlaments Rechnung. Im erstmals umfangreichen öffentlichen Teil nehmen der Generalinspekteur, die Präsidentin des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr sowie der Inspekteure generelle Aussagen und Bewertungen zu ihrem Verantwortungsbereich vor. Dieser Teil soll zur öffentlichen Meinungsbildung und Transparenz beitragen. Auch die Aktualität wird erhöht: Künftig wird der Bericht zwei Mal im Jahr erscheinen.
Mit Blick auf die gestiegenen Anforderungen an die Bundeswehr durch die Gleichgewichtung aller Aufgaben, wird erheblich mehr Material in Einsätzen, Ausbildung und Übungen beansprucht. So waren die Soldatinnen und Soldaten 2019 in zwölf Einsätzen sowie darüber hinaus in Einsatzgleichen Verpflichtungen und Dauereinsatzaufgaben in Europa, Asien, Afrika und im Mittelmeer gebunden. Neben dieser Fülle an Aufträgen hat die Einnahme der Führungsrolle in der Very High Readiness Joint Task Force (Land) der NATONorth Atlantic Treaty Organization die Bundeswehr besonders gefordert.
Dabei war die materielle Einsatzbereitschaft und Verfügbarkeit im Einsatz mit über 80 Prozent überdurchschnittlich hoch. Zum ehrlichen Lagebild gehört aber auch, dass die Bündelung von Ressourcen im Inland zwingende Voraussetzung war. Dies führte zu erheblichen Einschränkungen bei Einheiten und Verbänden zu Hause.
Die materielle Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr lag damit im Jahr 2019 übergreifend mit durchschnittlich ca. 70 Prozent auf einem mit den Jahren 2017 und 2018 vergleichbaren Niveau. Ungeachtet dessen ist die Bundeswehr jederzeit in der Lage, ihren Beitrag im Rahmen der deutschen Sicherheitsvorsorge vollumfänglich zu leisten.
Nicht alle Systeme haben eine gleiche Einsatzbereitschaft: Beispiele für stabile Systeme mit einer durchschnittlich verlässlichen hohen materiellen Einsatzbereitschaft von häufig oberhalb 70 Prozent sind unter anderem Fregatten, der Kampfpanzer Leopard 2, der GTKGepanzertes Transport-Kraftfahrzeug Boxer oder auch der Eurofighter. Bei neuen Systemen schwankt die materielle Einsatzbereitschaft zwischen 26 Prozent bis 95 Prozent, allerdings überwiegend im deutlich nicht zufriedenstellenden Bereich von unter 40 Prozent. Beispiele hierfür sind unter anderem der Schützenpanzer Puma, der Transportflieger A400M, der Hubschrauber H 145M LUH SOF, GTF ZLKZuladungsklasse 15t oder auch der NHNATO Helicopter 90. Alte Systeme mit einer durchschnittlichen materiellen Einsatzbereitschaft von häufig unter 50 Prozent sind unter anderem der Tornado, der CH-53, die P-3C Orion oder auch die Betriebsstofftransporter der Marine Klasse 704.
Um die Verfügbarkeit einsatzbereiter Systeme verbessern zu können, wurden durch die Sonderorganisationen „Agenda Nutzung“ und „Task Force Beschaffungsorganisation“ umfangreiche Untersuchungen durchgeführt und zahlreiche Maßnahmen zur Anpassung und Stärkung des Nutzungsprozesses eingeleitet.
Einige Maßnahmen beginnen bereits ihre Wirkung zu zeigen. Ein Beispiel sind die Verbesserungen, welche die „Steuergruppe Nutzung fliegende Waffensysteme“ erzielen konnte. Operative Maßnahmen bis auf Ebene des luftfahrzeugtechnischen Personals führten zu ablauforganisatorischen Verbesserung in der Instandsetzung und konnten so auch die materielle Einsatzbereitschaft bei den fliegenden Systemen verbessern.
Darüber hinaus wirken zusätzlich die mittel- bis langfristig angelegten Schritte, zum Beispiel die Optimierung der Instandsetzungsintervalle und Instandsetzungsverträge sowie die Beschleunigung der Einführung neuer interaktiver technischer Dokumentation. Auch die Bündelung von Expertise gehört dazu.
Alle Initiativen, welche die Bundeswehr anstößt, gelten der Sicherheit und optimalen Ausrüstung unserer Frauen und Männer. Sie werden aber nur dann ihre volle Wirksamkeit entfalten können, wenn wir auf der Industrieseite auf kompetente, leistungsfähige und flexible Partner treffen, die diese Maßnahmen vollumfänglich unterstützen. Die Trendwenden Finanzen, Material und Personal werden konsequent fortgesetzt. Nun gilt es, den hohen Grad der Einsatzbereitschaft in den Einsätzen und Einsatzgleichen Verpflichtungen stufenweise auf die ganze Bundeswehr zu übertragen.
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