Ihr militärischer Nutzen ist unumstritten: Der Einsatz von UAVUnmanned Aerial Vehicle zu Aufklärungszwecken ist in vielen Streitkräften Alltag. Auch die Bundeswehr setzt die in Deutschland als Drohnen bezeichneten Luftsysteme in vielen Varianten ein: von der handtellergroßen Black Hornet mit gerade einmal 18 Gramm Gewicht bis zur Heron 1-Drohne aus israelischer Produktion mit einer Flügelspannweite von 16 Metern.
Erstmals hatte die Bundeswehr Aufklärungsdrohnen im Kosovokrieg 1998/99 aufsteigen lassen. Heute ist die Technik aus dem militärischen, aber auch zivilen Alltag nicht mehr wegzudenken. Der enorme technologische Fortschritt ist soweit gediehen, dass einfache Drohnenmodelle bereits für wenig Geld als Kinderspielzeug gehandelt werden und weltweite Beliebtheit auch in der zivilen Nutzung genießen.
Die ersten Drohnen waren als bewegliche Übungsziele für Schießübungen entwickelt worden. Für die Aufklärung wurden sie ab den 1960er Jahren eingesetzt. Seit den 1990er Jahren entwickelten die USA aber auch Drohnen, die nicht nur Kameras, sondern auch Waffensysteme tragen können: die UCAV (Unmanned Combat Aerial Vehicles). Die ferngesteuerten Flugmaschinen sind flexibler und weniger auffällig als beispielsweise Kampfflugzeuge. Sie sind günstig zu warten und leicht zu bedienen; zudem ist die Gefährdung für hoch qualifiziertes Personal bei gefährlichen Einsätzen der Luftfahrzeuge nicht gegeben. Israel und die USA sind bei der Entwicklung der UCAVs technologisch führend. Zuletzt hatte Australien Anfang Mai die Entwicklung einer eigenen Kampfdrohne gemeldet.
Die Bundeswehr setzt ihre Drohnen bislang ausschließlich zur Aufklärung ein. Nachdem das Projekt Euro Hawk – eine für die Bedürfnisse der Truppe modifizierte Variante einer US-Drohne – im Jahr 2012 eingestellt worden war, waren Heron 1-Aufklärungsdrohnen in Israel gemietet worden, um den Schutz deutscher Soldaten aus der Luft zu verbessern. Parallel dazu wird mit den europäischen Partnernationen Frankreich, Italien und Spanien das Projekt Eurodrohne vorangetrieben. Die Eurodrohne soll zur Boden- und Seeüberwachung eingesetzt werden, kann aber prinzipiell auch mit Bewaffnung bestückt werden.
Wir werden im Rahmen der Europäischen Verteidigungsunion die Entwicklung der Eurodrohne weiterführen. Als Übergangslösung wird die Drohne Heron TP geleast. Über die Beschaffung von Bewaffnung wird der Deutsche Bundestag nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden.aus dem Koalitionsvertrag von CDUChristlich Demokratische Union/CSUChristlich-Soziale Union und SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands für die 19. Legislaturperiode
Mit der Serienreife der Eurodrohne wird frühestens für 2025 gerechnet. Der Bundestag hat daher im Sommer 2018 die Anmietung der ebenfalls aus Israel stammenden, waffenfähigen Heron TP-Drohne beschlossen. Auch sie ist eine Aufklärungsdrohne, aber deutlich leistungsstärker als die kleinere Heron 1 und kann optional mit Waffen ausgestattet werden. Gesteuert wird sie per Funk oder per Satellit. Fünf Exemplare sollen der Bundeswehr voraussichtlich noch in diesem Jahr, spätestens aber 2021 zur Verfügung stehen.
Ob die Bundeswehr ihre Heron TP tatsächlich mit einer Bewaffnungsoption ausstattet, ist noch nicht entschieden. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag festgelegt, erst „nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung“ darüber zu verhandeln. Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee; ihr Einsatz ist nicht nur an Grundgesetz und Völkerrecht, sondern auch an ein Mandat des Bundestags gebunden. Ob die neuen Heron TP der Bundeswehr also jemals bewaffnet aufsteigen werden, hängt vom Willen der Volksvertreter ab. Die Option ist da.
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