Zur Ertüchtigung der Ukraine im Abwehrkampf gegen Russland hat sich der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am Mittwoch mit zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro befasst. Verteidigungsminister Boris Pistorius nahm an der Sitzung des Haushaltsausschusses teil.
Deutschland unterstützt die Ukraine im Krieg gegen Russland seit mehr als einem Jahr mit Geld, Gerät und Material und wird es auch weiter tun. Das muss auch im Haushalt hinterlegt sein: zum einen für die Beschaffung von Rüstungsgütern für die Ukraine, zum anderen für die Ersatzbeschaffung von Waffen und Material, die aus den Beständen der Bundeswehr an die Ukraine abgegeben werden.
Um diese Kosten zu decken, hat sich der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am Mittwoch mit einem finanziellen Mehrbedarf von rund zwölf Milliarden Euro befasst. Verteidigungsminister Boris Pistorius nahm an der Sitzung teil und sagte hierzu im Anschluss an die Sitzung Folgendes:
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Es geht um einen Mehrbedarf in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro. Demnach fallen in direkter Folge des Ukrainekrieges zusätzliche Ausgaben in Höhe von rund 3,2 Milliarden Euro im Haushalt 2023 an, die überplanmäßig zu decken sind. Zudem müssen überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe rund von 8,8 Milliarden Euro berücksichtigt werden, die bis ins Haushaltsjahr 2032 reichen. Auf der Grundlage der Verpflichtungsermächtigungen können im Jahr 2023 entsprechende Verträge geschlossen werden, deren Leistungen in den kommenden Jahren erfüllt werden. Diese Entwicklung war im laufenden Haushalt 2023 noch nicht berücksichtigt und machte eine entsprechende finanzielle Verstärkung notwendig.
Die Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung ermöglicht es, die Ukraine auf unterschiedliche Weise zu unterstützen. Die Ukraine meldet ihren Bedarf und es wird durch die Bundesregierung geprüft, ob und wie dieser gedeckt werden kann. In Betracht kommt zum Beispiel – soweit möglich – eine Abgabe aus Beständen der Bundeswehr wie bei der Panzerhaubitze 2000 oder eine unmittelbare Lieferung durch die Industrie mit einer entsprechenden Finanzierungszusage der Bundesregierung.
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