Die Bundeswehr wird 2021 rund 46,93 Milliarden Euro erhalten. Nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses in der sogenannten Bereinigungssitzung am 26. November 2020 ist für Investitionen und den Erhalt ihrer Fähigkeiten im Jahr 2021 wiederum mehr Geld als im Vorjahr vorgesehen.
Der Haushaltsausschuss hat am 26. November 2020 den Einzelplan 14 zum Bundeshaushalt 2021 beraten. Der Verteidigungshaushalt wird danach 2021 kräftig steigen – auf insgesamt rund 46,93 Milliarden Euro.
Insgesamt 1,3 Milliarden Euro soll die Bundeswehr mehr als im laufenden Jahr erhalten. Und dieses Budget ist auch notwendig, um in den Fähigkeitserhalt und in neue wie innovative Fähigkeiten zu investieren.
Dafür sieht der Etatentwurf insgesamt rund 12,2 Milliarden Euro für investive Ausgaben vor. Darin sind insbesondere die zukunftsweisenden Gemeinschaftsentwicklungen mit anderen europäischen Staaten enthalten, beispielsweise das Future Combat Air System und das Main Ground Combat System mit Frankreich oder das gemeinsam mit Norwegen geplante U-Bootdesign nebst Flugkörpern.
Auch die Mittel des Konjunkturpaketes sind im Haushaltsentwurf berücksichtigt. Damit soll die Truppe vor allem digitaler werden.
Neben vielen, für die VJTFVery High Readiness Joint Task Force 2023 wichtigen Vorhaben sowie kleineren und mittleren Rüstungsvorhaben sind in den Planungen auch zahlreiche Großprojekte weiter oder erstmals berücksichtigt. Das Mehrzweckkampfschiff MKSMehrzweckkampfschiff 180, der Ersatz der ersten Tranche Eurofighter, der NH-90 NFHNATO Frigate Helicopter (NATONorth Atlantic Treaty Organization Frigate Helicopter) als Nachfolger für den Sea Lynx und die Eurodrohne sind neben neuen Flottendienstbooten enthalten.
Doch nicht nur beim Material soll sich einiges verbessern. Sowohl für Soldatinnen und Soldaten als auch für zivile Beschäftigte sind zahlreiche Verbesserungen im Personalhaushalt geplant. Die Haushälter planen dabei mit einer Veranschlagungsstärke der Bundeswehr von 179.000 Berufs- beziehungsweise Zeitsoldatinnen und -soldaten.
Noch ist das parlamentarische Verfahren nicht abgeschlossen. Nach der Bereinigungssitzung wird der Einzelplan 14 als Teil des Bundeshaushalts vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet, bevor das Haushaltsgesetz vom Bundespräsidenten ausgefertigt und zum Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten kann.
Auch in den nächsten Jahren wird es darauf ankommen, weiterhin eine auskömmliche Finanzierung der Bundeswehr zu erreichen. Die Bundeswehr, orientiert an ihrem Fähigkeitsprofil, muss in der Lage sein und künftig auch bleiben, die Fähigkeitsziele zu erreichen und als verlässlicher Partner die eingegangenen internationalen Verpflichtungen zu erfüllen.
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