Das Soldatengesetz soll so geändert werden, dass Verfassungsfeinde schneller aus der Bundeswehr entlassen werden können. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf hierzu nun in erster Lesung behandelt. Staatssekretärin Siemtje Möller stellte ihn im Parlament vor.
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Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Berufssoldatinnen und Berufssoldaten oder Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, die bereits vier Dienstjahre absolviert haben, umgehend aus dem Dienstverhältnis entlassen werden können, wenn sie schwerwiegende verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Das soll auch gelten, wenn sie solche Bestrebungen in einem oder für einen Zusammenschluss von Personen unterstützen. Bei einer Dienstzeit unter vier Jahren ist die schnelle Entlassung aus dem Dienstverhältnis bereits möglich.
Grundlage für eine Entlassung soll ein neuer Tatbestand im Soldatengesetz werden. Die Entlassung soll dann, unter Wahrung des Rechtsweges, durch die Behörde selbst per Verwaltungsakt möglich sein. Bislang ist hierfür ein langwieriges Disziplinarverfahren erforderlich. Dieses kann mehrere Jahre dauern, in denen die Soldatin oder der Soldat weiterhin Bezüge ausgezahlt bekommt.
Jemand der unsere freiheitlichen Werte nicht teilt, kann kein Kamerad, keine Kameradin sein. […] Er oder sie beschädigt das innere Gefüge der Bundeswehr und das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Institution. Das können, wollen und dürfen wir als wehrhafte Demokratie nicht dulden.Parlamentarische Staatssekretärin Siemtje Möller
Für die Parlamentarische Staatssekretärin Siemtje Möller steht trotz des Gesetzesvorhabens außer Frage, dass die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Gerade deshalb sei es umso wichtiger zu sagen, dass diejenigen, die sich nicht zu den freiheitlichen Werten bekennen würden, nicht in die Bundeswehr gehörten.
Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften im August beschlossen. Der Bundestag wird ihn noch in einer zweiten Lesung behandeln und dann über ihn abstimmen.
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