Deutschland setzt sich für eine stabile Weltordnung ein – für 2019 bis 2020 bewirbt es sich um einen Sitz im UNUnited Nations-Sicherheitsrat.
Die Wahl findet geheim statt. Im Vorfeld versuchen die Bewerber ihre Chancen durch Absprachen oder Unterstützungszusagen zu verbessern – eine Sicherheit über den Ausgang gibt es aber nicht. Es geht um die begehrte Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Deutschland bewirbt sich für den Zeitraum von 2019 bis 2020 als nichtständiges Mitglied – und konkurriert dabei mit Belgien und Israel.
Zuletzt war Deutschland von 2011 bis 2012 im sicherheitspolitisch wichtigsten Gremium der Weltorganisation. Damals wurde die erforderliche Zweidrittelmehrheit in der Generalversammlung mit 128 Stimmen knapp im ersten Wahlgang erreicht. Neben Deutschland hatten sich Kanada und Portugal um die zwei freigewordenen Sitze beworben. Portugal setzte sich dann noch gegen Kanada durch.
Jedes Jahr sind die Mitglieder der UNUnited Nations-Generalversammlung – derzeit 193 Staaten – aufgerufen, fünf der zehn nichtständigen Ratsmitglieder für zwei Jahre neu zu bestimmen. Die Sitze verteilen sich nach einem Regionalschlüssel: fünf für afrikanische und asiatische Staaten, einen für osteuropäische Staaten, zwei für die lateinamerikanischen und karibischen Staaten und zwei für westeuropäische und andere Staaten. Diese gewählten Mitglieder
bilden die sogenannten E 10; E steht für „Elected Members“. Die USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich sind die fünf ständigen Mitglieder und werden deshalb als P 5 bezeichnet, „Permanent Members“.
Die Generalversammlung ist das Herzstück der Vereinten Nationen, aber der Sicherheitsrat gilt als weitaus mächtiger, schließlich wurde ihm die Hauptverantwortung für den Weltfrieden übertragen. Dementsprechend qualifizieren sich laut UNUnited Nations-Charta für eine Bewerbung Staaten, die einen Beitrag „zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ leisten. Deutschlands Kandidatur läuft unter dem Motto „Frieden, Gerechtigkeit, Innovation, Partnerschaft“ und richtet sich an die Regierungen und ihre Botschafter, die im Juni in New York abstimmen werden.
Deutschland hat mit seiner nunmehr sechsten Kandidatur erneut gute Chancen. Seit dem Beitritt zur UNUnited Nations 1973 gehört es zu den aktivsten Mitgliedern. Allein der finanzielle Beitrag zur UNUnited Nations ist von je her enorm: der aktuelle Anteil Deutschlands liegt bei rund 6,4 Prozent der Pflichtbeiträge. Damit ist Deutschland viertgrößter Beitragszahler hinter den USA, Japan und China. Auch beim gesonderten Peacekeeping-Haushalt für Friedensmissionen ist Deutschland viertgrößter Beitragszahler.
Gerade die Blauhelmeinsätze stehen beispielgebend für die unverzichtbare Rolle der Vereinten Nationen. Sie können aber nur so gut sein, wie sie von den Mitgliedstaaten unterstützt und ausgestattet werden. Die Bundesregierung engagiert sich mit eigenen Beiträgen bei der Weiterentwicklung des UNUnited Nations-Peacekeepings, zum Beispiel in der Ausbildungsunterstützung. Auch die deutsche Beteiligung an Friedensmissionen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Beim „Leader‘s Summit on Peacekeeping“ 2015 in New York hatte Deutschland einige konkrete Beiträge zur Friedenssicherung zugesichert, die seither auch erfolgreich umgesetzt werden.
Ein Beispiel dafür sind die Mobilen Training Teams der Bundeswehr zur Vorbereitung anderer Streitkräfte auf Peacekeeping-Missionen. Die Ausbildungsteams waren bereits in Ägypten und Guinea im Einsatz. Ein weiterer innovativer Beitrag sind die sogenannten Start-up kits. Im vergangenen Jahr hat Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen in Bonn die mobilen Ausstattungen zur Führung von Friedenseinsätzen symbolisch an die UNUnited Nations übergeben. Die mit modernen Führungsmitteln ausgestatteten Container erleichtern den schnellen Beginn von Friedensmissionen.
Darüber hinaus ist die Bundeswehr im Moment mit über 1.100 Soldatinnen und Soldaten an UNUnited Nations-geführten Missionen beteiligt und stellt dringend benötigte Fähigkeiten zur Verfügung; für die Mission MINUSMAMission Multidimensionnelle Intégrée des Nations Unies pour la Stabilisation au Mali in Mali zum Beispiel Aufklärungsmittel und Rettungshubschrauber. Deutschland ist also bereit, in den Vereinten Nationen mehr Verantwortung zu übernehmen, und die Bundeswehr leistet ihren Beitrag dazu.
In Artikel 24 der Charta übertragen die UNUnited Nations-Mitgliedstaaten dem Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. In diesem Sinn können vom Sicherheitsrat Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der Charta beschlossen, Untersuchungen eingeleitet, Sanktionen verhängt oder Blauhelmeinsätze beschlossen werden. Im Unterschied zu den zehn nichtständigen Mitgliedern kann jedes der fünf ständigen Mitglieder Beschlüsse des Sicherheitsrates durch ein Veto blockieren. Der Vorsitz des Rates wechselt monatlich in der alphabetischen Reihenfolge der Namen der Mitglieder. |
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