Die Verteidigungsministerin zieht nicht zuletzt aus dem wiederholten Fehlverhalten einzelner Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr Konsequenzen. Annegret Kramp-Karrenbauer stellte dem Kabinett am Mittwoch ihren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften vor.
„Der vorliegende Entwurf ist ein weiteres Instrument für unser Ziel, die Bundeswehr von Extremisten, die dem Ansehen der Bundeswehr nach innen und nach außen schaden, freizuhalten“, sagte Kramp-Karrenbauer. Die Öffentlichkeit verlange zu Recht, dass entsprechende Personen so schnell wie möglich aus der Truppe entfernt würden.
„Der Gesetzentwurf ermöglicht eine einfachere, schnellere und effizientere Reaktion auf Fehlverhalten von Soldatinnen und Soldaten und trägt zur Modernisierung der Verfahrensregelungen bei“, heißt es aus dem Ministerium. Er sieht unter anderem vor, dass Soldatinnen und Soldaten auf Zeit bei besonders schweren Dienstvergehen künftig bis zum Ablauf ihres achten Dienstjahres fristlos entlassen werden können. Bisher ist eine fristlose Entlassung nur bis zum Ende des vierten Dienstjahres möglich.
So habe das BAMADBundesamt für den Militärischen Abschirmdienst laut Ministerium letztes Jahr 52 Soldatinnen und Soldaten als Extremisten oder Verdachtspersonen mit Erkenntnissen über fehlende Verfassungstreue eingestuft, von denen aber lediglich 26 in ihren ersten vier Dienstjahren gewesen waren und sofort entlassen werden konnten. „Nach der Neuregelung hätten 14 weitere entlassen werden können. Um solche Fälle geht es uns“, teilte das Ministerium mit. „Wir denken aber auch an Fälle, bei denen es um schwerwiegende Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung geht oder um Fälle von Kinderpornografie.“
Extremistische Bestrebungen haben in der Bundeswehr keinen Platz, ebenso wenig wie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder solche im Zusammenhang mit Kinderpornografie. Wer das Ansehen der Streitkräfte auf diese Weise gefährdet, hat in der Bundeswehr keinen Platz.Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer,
Wie berichtet, waren zuletzt mehrere derartige Fälle bekannt geworden. So waren bei einem Soldaten des Kommandos Spezialkräfte Waffen und Sprengstoff gefunden worden. Er steht unter Extremismusverdacht. Das Ministerium hatte daraufhin eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Strukturen der Spezialeinheit zu untersuchen. Ein weiterer Soldat der Bundeswehr war letzte Woche wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt worden.
Die Disziplinarvorgesetzten sollen ebenfalls mehr Handlungsspielraum bei unbotmäßigem Verhalten von Soldatinnen und Soldaten an die Hand bekommen. So soll die Höchstgrenze der Disziplinarbuße – einer Geldbuße zur Ahndung einfacher Dienstvergehen – auf den doppelten Monatssold angehoben werden. Bislang lag die Höchstgrenze bei einem Monatssold. Dadurch sollen zukünftig mehr und auch schwerere Fälle schnell und unmittelbar durch den Disziplinarvorgesetzten vor Ort erledigt werden. Das liegt auch im Interesse der Soldatinnen und Soldaten, denn ein langwieriges gerichtliches Disziplinarverfahren belastet die Betroffenen schwer.
Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, die Frist zur Ahndung einfacher Disziplinarverstöße von sechs auf zwölf Monate zu verlängern. „Damit erweitern wir den Handlungsrahmen der Disziplinarvorgesetzten und beabsichtigen, die Anzahl gerichtlicher Disziplinarverfahren zu reduzieren“, kommentierte das Verteidigungsministerium.
An den Truppendienstgerichten dauert ein Disziplinarverfahren durchschnittlich zweieinhalb Jahre – zu lang für das Ministerium, zu lang für die Soldatinnen und Soldaten. Daher soll künftig so oft wie möglich auf eine mündliche Gerichtsverhandlung mitsamt Beweisaufnahme verzichtet werden. „Dadurch werden die Truppendienstgerichte entlastet und die betroffenen Soldatinnen und Soldaten durch eine kürzere Verfahrungsdauer weniger belastet“, so die Erwartung des Ministeriums. Solange das Verfahren läuft und nicht abgeschlossen ist, können die betroffenen Soldatinnen und Soldaten nämlich beispielsweise nicht an Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.
Das Kabinett stimmte dem Gesetzesentwurf zu. Die Abgeordneten des Bundestages und die Vertreter der Länder im Bundesrat werden sich nun mit dem Entwurf befassen. Die Behandlung des Entwurfs im Bundestag wird für Anfang Oktober erwartet. Passiert der Gesetzesentwurf das Parlament, könnten die neuen Bestimmungen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Kostenfreies Bahnfahren |
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Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften soll zugleich das kostenfreie Bahnfahren für Soldatinnen und Soldaten in Uniform eine rechtliche Grundlage bekommen und im Soldatengesetz verankert werden. Das kostenfreie Bahnfahren für Soldatinnen und Soldaten ist Ausdruck der Wertschätzung. Es bietet zugleich den Soldatinnen und Soldaten als Bürgerinnen und Bürgern in Uniform die Möglichkeit, ihr Bekenntnis zu den Werten des Grundgesetzes sichtbar zu machen. |
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