Das Verteidigungsministerium strebt die gesetzliche Rehabilitierung und Entschädigung von Soldatinnen und Soldaten an, die bis zum Stichtag 2. Juli 2000 wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität dienstrechtlich erheblich benachteiligt worden sind. Das Gesetz soll noch im ersten Halbjahr 2021 in Kraft treten.
Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hat der Bundesregierung heute ihren Gesetzentwurf zur Rehabilitierung diskriminierter homosexueller Soldatinnen und Soldaten vorgestellt. Das „Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten“ – abgekürzt SoldRehaHomG – wird nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Im ersten Halbjahr 2021 könnte es dann in Kraft treten.
Die Verteidigungsministerin hatte die Initiative bereits bei der Vorstellung der Studie „Tabu und Toleranz“ im September angekündigt. Die Untersuchung des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBwZentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr) hatte die langjährige Diskriminierung Homosexueller in den deutschen Streitkräften wissenschaftlich aufgearbeitet. Die betroffenen Soldatinnen und Soldaten sollen nun zügig entschädigt werden.
Der entsprechende Gesetzentwurf wurde heute vom Kabinett beschlossen. Bundesrat und Bundestag werden sich nun mit ihm befassen. Das parlamentarische Verfahren soll Ende Mai abgeschlossen sein. Wird dem Gesetz zugestimmt, muss es noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Dann tritt es offiziell in Kraft.
Der Gesetzentwurf sieht eine pauschalierte Entschädigung von 3.000 Euro für jedes aufgehobene wehrdienstgerichtliche Urteil und einmalig 3.000 Euro für andere erhebliche Benachteiligungen vor. Dazu zählen beispielsweise die Entlassung aus dem Dienst, die Entfernung aus der Führungsverantwortung im Truppendienst oder die Versagung von Beförderungen. Für die Feststellung des Anspruchs soll dabei eine Glaubhaftmachung der Verurteilung oder der dienstrechtlichen Benachteiligung (gegebenenfalls durch Versicherung an Eides statt) ausreichend sein.
Die Rehabilitierung ist für jede Betroffene und jeden Betroffenen mit einer symbolischen Entschädigung für die durch die Verurteilung oder durch die sonstige dienstrechtliche Benachteiligung erlittene Diskriminierung verbunden. Vorgesehen ist eine pauschalierte Entschädigung […]. Mit der Anerkennung des durch die Diskriminierung hervorgerufenen Leids wird ein Zeichen gesellschaftlicher Solidarität gesetzt.Aus dem Gesetzentwurf des Verteidigungsministeriums für das SoldRehaHomG
Das wird dann vom Ministerium überprüft. Die Regelung soll sowohl für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr als auch für ehemalige Angehörige der Nationalen Volksarmee gelten. Der Antrag kann auch von engen Familienangehörigen gestellt werden, falls der oder die Betroffene verstorben ist. Er muss innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes gestellt werden.
Entschädigt wird erlittenes Unrecht, das Soldatinnen und Soldaten bis zum 2. Juli 2000 erfahren haben. Am 3. Juli 2000 hatte die Bundeswehr mit Aufhebung des entsprechenden Erlasses ihre Diskriminierungspraxis endgültig beendet. Alle wehrdienstrechtlichen Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen bis zu diesem Stichtag sollen aufgehoben werden. Wer in der Bundeswehr degradiert wurde, darf den alten Dienstgrad wieder führen. Außerdem erhalten die Betroffenen eine Rehabilitationsbescheinigung. Eine Rehabilitierungs- und Entschädigungsstelle im Verteidigungsministerium soll ihre Ansprüche prüfen.
Der Gesetzentwurf des Verteidigungsministeriums orientiert sich am „Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilter Personen“ (StrRehaHomG) aus dem Jahr 2017. Für die Entschädigungen werden rund sechs Millionen Euro an Haushaltsmitteln eingeplant.
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