Es ist der 12. November 1955. Der erste Verteidigungsminister der noch jungen Bundesrepublik Deutschland, Theodor Blank, überreicht den ersten 101 Freiwilligen der neuen Armee ihre Ernennungsurkunden. Sie werden in der Ermekeil-Kaserne in Bonn in einer Fahrzeughalle vereidigt. Die Wände sind mit Stoffbahnen verhangen, neben der Nationalflagge hängt über dem Rednerpult ein großes Eisernes Kreuz.
Das Datum ist nicht zufällig gewählt: Es ist der 200. Geburtstag des preußischen Heeresreformers General Gerhard von Scharnhorst. So wollen die neuen westdeutschen Streitkräfte eine ihrer wichtigsten Traditionslinien unterstreichen.
Ein halbes Jahr zuvor, am 9. Mai 1955, wird die Bundesrepublik Deutschland Mitglied der NATONorth Atlantic Treaty Organization. Sie verpflichtet sich, dem Bündnis eine Armee von 500.000 Soldaten aller Teilstreitkräfte, Heer, Luftwaffe und Marine, beizustellen.
Mit dem Beitritt zur NATONorth Atlantic Treaty Organization beginnt die Bundesrepublik mit dem Aufbau der Streitkräfte. Am 7. Juni 1955 entsteht das Bundesministerium für Verteidigung aus der „Dienststelle Blank“. Diese war bereits seit 1950 mit Verteidigungsfragen befasst. Ihr Leiter, Theodor Blank, wird der erste Verteidigungsminister.
Von Beginn an unterliegen die neuen Streitkräfte einer parlamentarischen Kontrolle und dem Primat der Politik. Die Befehls- und Kommandogewalt hat im Frieden der Verteidigungsminister, im Verteidigungsfall der Bundeskanzler inne. Als parlamentarisches Kontrollorgan dient der Verteidigungsausschuss. Hinzu kommt ab 1956 eine weitere Kontrollinstanz: Das neugeschaffene Amt des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages.
Im Jahr 2019 feiert die Bundeswehr ihren 64. Gründungstag mit einer Reihe von Öffentlichen Gelöbnissen. Am 12. November werden Rekruten der Bundeswehr auf den Marktplätzen und Festwiesen ihrer Städte die Verteidigung Deutschlands und der Demokratie geloben. Auch vor dem Deutschen Bundestag in Berlin wird ein Feierliches Gelöbnis unter freiem Himmel stattfinden.
Inhalte teilen via